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17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte
166.
Bestallungsdekret für den Pupillenraithandler Anton Koppreiter
von Propst Floridus
Klosterneuburg, 1786 Dezember 30
A StAKl, K 2580, Nr. 64.
Aufbau: 3 §§ – E.
Überlieferungsform: Abschrift.
PÜ: B StAKl, Hs. 21/3, pag. 16–17: Abschrift 1787. Titel: Dekret an den pupillenraithand-
ler .
[§ 1]
Nachdem es die nothwendigkeit erfordert, das waisen - und depositenwesen
von den übrigen kanzleygeschäften ganz abzusondern, zugleich aber auch
die einleitung dahin zu treffen, damit künftig von zeit zu zeit alle abhand-
lungen in so weit selbe ein pupillarvermögen betreffen, sogleich ordentlich
eingetragen, die einbringung und sicherstellung desselben genau besorget
und über den empfang und ausgaben richtige rechnungen gepflogen werden
mögen, so habe ich vorläufig für nöthig befunden, einen pupillenraithandler
und einen gegenhandler hinzu anzustellen.
[§ 2]
Da ich nun an ihn, Anton Koppreiter , das zutrauen setze, daß er dieses
geschäft mit fleiß und genauigkeit besorgen wird, so will ich denselben in der
bisher bekleideten pupillenraithandlers bedienstung mit dem dermaligen
range nach dem rentmaister hiemit bestättiget zu einen jährlichen gehalt
achthundert a gulden bestimmet und anbey die eingehende taxen demselben
mit dem gegenhandler gemeinschaftlich überlassen. Dagegen die bisher be-
zogene naturalien ganz aufgehoben haben.
[§ 3]
Wonach derselbe unter der leitung des vorsitzenden kanzleydirektors herrn
Ignaz Dauderlau sein amt zu handeln, das bisher noch nicht eingetragene
pupillarvermögen mit beyhilfe des gegenhandlers aus den abhandlungen zu
erheben und nachzutragen, künftig aber nach gepflogener abhandlung so-
gleich in den waisenbüchern vorzuschreiben, die sicherstellung und einbrin-
gung der waisengelder genau zu besorgen, über den empfang und ausgaben
ordentlich rechnung zu erlegen und ein genaues tagbuch zu führen, über-
haupt aber der vorgelegten kanzleyordnung und dem, was die aufzustellen
kommende rechnungsrevision in ansehung der rechnungsform anzuordnen
nöthig finden sollte, sich zu fügen haben wird.
[E]
Stift Closterneuburg , den 30ten Dezember [1]786.
Floridus , probst
a folgt gestrichen: fünfzig
765
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848