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Edition
171.
Bestallungsdekret für den Hofrichter Dr. Mayer von Propst Gaudenz
Klosterneuburg, 1802 September 30
A StAKl, K 86, Nr. 2.
Aufbau: P – 3 §§ – E.
Überlieferungsform: halbbrüchig geschriebenes Konzept.
[P]
Dekret an den h(er)rn hofrichter den 30ten September 1802.
[§ 1]
Uiber die von dem vormahligen hofrichter eingelegte resignatzion und das
vom h(er)rn Dor Maÿer eingereichte dienstgesuch wird denselben die mit
ende Septembers d(ieses) j(ahres) in erledigung kommende hofrichters stelle
mit der bißherigen besoldung von jährlichen zweÿtausend-fünfhundert gul-
den nebst dem freÿen quartier, jedoch ohne weiteren emolumenten oder
bezug einiger taxen (welche ohne aller ausnahme durch das taxamt zuver-
rechnen und in die herrschaftliche renten abzuführen sind) hiemit verlie-
hen.
[§ 2]
Man erwartet von dessen bekannten käntnissen, fleiß und geschicklich-
keit, daß selber alle mit diesem dienste verbundene geschäfte, sowohl im
justizfache und adelichen richteramte , als auch die politische , militär und
konskriptzions gegenstände a, die eigene jurisdikzions - b und sonstige stifts-
angelegenheiten mit aller genauigkeit besorgen, cmithin auch alle in ein so
anderes fach einschlagende korrespondenzen führen und berichte verfassen,
kommissionen fürnehmen und jenen beÿ anderen stellen abwarten, die er-
ledigungen verfassen oder die sonst nöthige fürkehrung veranlassenc und
mit beÿhilf des zugetheilten kanzleÿpersonals auf das möglichste befördern
wird. Wie es sich dann von selbst verstehet, daß selber für die richtige be-
folgung der von der hochen und höchsten stellen ergehenden verordnungen,
so wie für seine amtshandlungen verantwortlich zu bleiben habe. Und da
derselbe verschiedene obrigkeitliche handlungen auszuüben und offentliche
urkunden auszustellen hat, so solle derselbe nach der dießfalls bestehenden
verordnung in eid und pflicht genohmen werden.
[§ 3]
Wornach derselbe nach abgelegten eid unter der leitung des vorsizenden
kanzleydirektors (an welchen sich derselbe in allen fällen vorzüglich in
a am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: geschäfte
b am linken Rand ergänzt
c –c am linken Rand ergänzt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848