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dabei der großen Gefahr aus, daß der Ehebund keinen rechten Halt hat, wenn
später etwas Anstoß erregen sollte. Denn einerseits sind nicht alle Männer so
klug, nur auf den Charakter zu sehen, anderseits aber ist auch in den Ehen
kluger Männer Schönheit des Körpers eine nicht unwesentliche Zugabe zu
den Vorzügen des Geistes. Auf jeden Fall aber können jene Kleiderhüllen eine
Häßlichkeit verbergen, die so abstoßend wirkt, daß sie imstande ist, Herz und
Sinn eines Mannes seiner Frau völlig zu entfremden, da eine körperliche
Trennung nicht mehr möglich ist. Wenn nun solch ein häßliches Aussehen die
Folge irgendeines Unglücksfalles erst nach der Heirat ist, so muß sich jedes in
sein Schicksal fügen; dagegen ist durch gesetzliche Bestimmungen zu
verhüten, daß jemand vor der Eheschließung einer Täuschung zum Opfer
fällt. Die Utopier mußten das um so angelegentlicher ihre Sorge sein lassen,
weil sie allein von den Völkern jener Himmelstriche sich mit nur einer Gattin
begnügen und weil eine Ehe dort nur selten anders als durch den Tod gelöst
wird, wenn nicht gerade Ehebruch oder unerträglich schlechte Aufführung die
Scheidung veranlassen. Wird nämlich einer von beiden Teilen auf diese Weise
beleidigt, so erhält er vom Senat die Erlaubnis zu einer neuen Ehe; der
schuldige Teil dagegen lebt ehrlos bis an sein Ende und darf keine neue Ehe
eingehen. Daß aber jemand seine Frau, die nichts verbrochen hat, wider ihren
Willen nur deshalb verstößt, weil sie einen körperlichen Unfall erlitten hat,
duldet man allerdings auf keinen Fall; denn man hält es für eine Grausamkeit,
jemanden gerade dann im Stiche zu lassen, wenn er des Trostes am meisten
bedarf, und man ist der Meinung, der alternde Gatte werde dann nicht mehr
sicher und fest darauf vertrauen können, daß ihm die eheliche Treue gehalten
wird, da das Alter Krankheiten mit sich bringt und schon an und für sich eine
Krankheit ist. Zuweilen jedoch kommt es vor, daß die Ehegatten charakterlich
nicht recht miteinander harmonieren. Wenn dann beide jemand anders finden,
mit dem sie glücklicher zu leben hoffen, so trennen sie sich in gütlicher
Vereinbarung und gehen eine neue Ehe ein, allerdings nicht ohne
Genehmigung des Senats, der Scheidungen erst nach sorgfältiger
Untersuchung der Sache durch seine Mitglieder und deren Ehefrauen zuläßt.
Aber auch dann machen die Senatoren die Scheidung nicht leicht, weil sie
wissen, daß die Aussicht, ohne Schwierigkeit eine neue Ehe eingehen zu
können, keineswegs dazu dient, die Liebe der Ehegatten zu festigen.
Ehebrecher bestraft man mit äußerst harter Sklaverei. Waren beide Teile
verheiratet, so können die Gatten, denen das Unrecht widerfährt, ihre
schuldigen Ehepartner verstoßen und, wenn sie Lust haben, sich gegenseitig
oder, wen sie sonst wollen, heiraten. Wenn dagegen der eine beleidigte Teil
den anderen noch weiter liebt, obgleich er es so wenig verdient, so kann die
Ehe gesetzlich fortbestehen, falls der beleidigte Teil gewillt ist, dem zur
Zwangsarbeit verurteilten in die Sklaverei zu folgen. Bisweilen erregen auch
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Buch Utopia"
Utopia
- Titel
- Utopia
- Autor
- Thomas Morus
- Datum
- 1516
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 21.0 x 29.7 cm
- Seiten
- 106
- Schlagwörter
- Utopie, Staat, Religion
- Kategorien
- Weiteres Belletristik