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schriftlich eingereichte G. (S). Jede Hauptgruppe umfasst im Wesentlichen
drei nach diplomatischen Kriterien bestimmbare G.-Typen (a-c), allerdings
auch Sonderformen (hier nur M oder S).
G-Typ a: Hier erscheint ein »Einbringer« mit zwei oder mehreren Zeugen
vor dem Stadtrat und gibt entweder ein mündlich errichtetes G. zu Proto-
koll.
(Ma) oder legt mit den Zeugen ein schriftlich errichtetes G. vor (Sa). Die
Zeugen bekräftigen das Vorbringen des Einbringers mit einem Schwur an
Eides statt, der gegen Ende des G. vermerkt wird.
G.-Typ b: Er entspricht vollkommen dem Typ a mit dem Unterschied,
dass einer der Zeugen als »Einbringer« fungiert (Mb bzw. Sb); wie beim
Typ a steht die Eidesformel am Schluss des G.
G.-Typ c: Er entspricht dem Typ b, doch ist die Eidesformel sogleich zu
Beginn des G. vermerkt (Mc bzw. Sc);
siehe auch: Rechtshistorisches Glossar zu Teil 1
Messstiftung
siehe: Rechtshistorisches Glossar zu Teil 1
Verwandtschaftsweisung
siehe: Rechtshistorisches Glossar zu Teil 1
Volljährigkeitsweisung
siehe: Rechtshistorisches Glossar zu Teil 4
Willensvollstrecker
siehe: Rechtshistorisches Glossar zu Teil 3
Die Wiener Stadtbücher 1395-1430
Band 5
- Titel
- Die Wiener Stadtbücher 1395-1430
- Band
- 5
- Autoren
- Gerhard Jaritz
- Christian Neschwara
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20443-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 468
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen