Österreichbegriff#
Um das Jahr 996 (Ostarrîchi) verstand man unter Österreich das Alpenvorland östlich der Enns (um Neuhofen an der Ybbs), vielleicht auch die gesamte Mark der Babenberger. Für diese sind einige lateinische Bezeichnungen (Oriens, orientalis provincia, orientalis pars) überliefert, denen die deutsche (in Dichtungen gebrauchte) Form "Osterlant" entspricht. Die Bezeichnung "Austria" kommt, eindeutig auf die Mark bezogen, 1147 in einer Urkunde Konrads III. für Klosterneuburg vor. Im 14./15. Jahrhundert nannte man den Komplex der habsburgischen Länder "Herrschaft zu Österreich", seit dem 15. Jahrhundert überwiegt der Begriff "Haus Österreich", der, auf die Herrscherfamilie bezogen, im 16. Jahrhundert auf alle Zweige ausgedehnt und in den von Habsburgern beherrschten Gebieten West- und Südeuropas in der jeweiligen Sprache (Casa de Austria, Casa d´Austria, Maison d´Autriche) verwendet wurde. Für die österreichische Linie der Familie findet man im 17. Jahrhundert mehrfach die Bezeichnung "teutsches Haus Ö". Nach 1740 sprach man wieder vorwiegend vom "Haus Habsburg".
Um 1500 kam für Ländergruppen der österreichischen Linie die Bezeichnung "Niederösterreich" (mit den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Krain) und "Oberösterreich" (Tirol, Besitzungen in Vorarlberg, Schwaben und Elsaß) auf, später "Innerösterreich" für Steiermark Kärnten und Krain, "Vorderösterreich" für die Gebiete westlich des Arlbergs. Der Gesamtname Österreich kommt für den "österreichischen Kreis" des Kölner (1512) und des Wormser (1521) Reichstags vor, im 18. Jahrhundert wurde zur Zeit Maria Theresias der Begriff "monarchia Austriaca" oder "österreichische Monarchie" üblich. 1804 wurde der Name "Kaisertum Österreich" amtlich eingeführt (aber nicht geklärt, ob er auch auf Ungarn bezogen werden sollte), in der Pillersdorfschen Verfassung von 1848 wird bei "Kaiserstaat Österreich" Ungarn ausgenommen, im Neoabsolutismus verstand man unter "österreichische Erbmonarchie" den Gesamtbereich, auch die Verfassung von 1867 sprach noch von "gemeinsamen Angelegenheiten der österreichischen Monarchie". Der Name "Österreich" wurde aber nur im Gesamtnamen der Doppelmonarchie verwendet, und bis 1915 nicht für die westliche Reichshälfte, die unter der Bezeichnung "die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" zusammengefasst wurde. Die Proviorische Nationalversammlung vom 21. 10. 1918 nannte den neuen Staat "Deutschösterreich", dieser Name wurde am 12. 11. 1918 auch proklamiert, aber im Staatsvertrag von Saint-Germain 1919 untersagt; daher heißt der Staat in der Verfassung von 1920 "Republik Österreich" (in dem Niederösterreich und Oberösterreich 2 Bundesländer darstellen); die Bezeichnung in der Verfassung von 1934 war "Bundesstaat Österreich". Nach dem Anschluss an Deutschland wurde der Gesamtname "Land Österreich" nur in Verwaltungsakten bis 1939 beibehalten, die Namen "Niederösterreich" und "Oberösterreich" wurden bereits 1938 durch "Niederdonau" und "Oberdonau" ersetzt. Der Name "Republik Österreich" wurde bei der Neugründung des Staats im April 1945 übernommen und gilt seither als offizielle Bezeichnung.
Literatur#
- E. Zöllner, Formen und Wandlungen des Österreichbegriffes, in Historica, Festschrift für F. Engel-Janosi, 1965
- derselbe in: Probleme und Aufgaben der österreichischen Geschichtsforschung, herausgegeben von H. Dienst und G. Heiß, 1984.
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