Neoabsolutismus#
Regierungsform nach Überwindung der Revolution 1848/49 (Auflösung des Kremsierer Reichstags am 7. 3. 1849, Niederwerfung Ungarns 1849, Sistierung der Verfassung durch das Silvesterpatent 1851). Ein vom Kaiser berufener Reichsrat hatte keine Bedeutung, der Staat wurde zentralistisch verwaltet; Hauptvertreter war Alexander Freiherr von Bach. Nicht berührt wurde die Bauernbefreiung; die höheren Schulen und Universitäten wurden reformiert, die Pflichtschulen wurden durch das Konkordat von 1855 der katholischen Kirche überlassen. In wirtschaftlicher Hinsicht kam es zur ersten Gründerzeit, Wien wurde ab 1858 durch den Abbruch der Stadtmauern erweitert. Die Niederlage gegen Frankreich und Sardinien 1859 leitete die Wendung zum Verfassungsstaat durch das Oktoberdiplom vom 20. 10. 1860 und das Februarpatent von 26. 2. 1861 ein, doch wurde der Neoabsolutismus erst durch die Verfassung von 1867 beendet.
Literatur#
- W. Goldinger, Die Zentralbehörden in Cisleithanien, in: A. Wandruszka und A. Urbanitsch, Die Habsburgermonarchie, Band 2, 1975
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