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Aktie#

  1. Gesellschaftsanteil an einer Aktiengesellschaft

  2. Wertpapier, das den Gesellschaftsanteil verbrieft. - Bei Inhaberaktien (im Börsenhandel, Börse) wird das verbriefte Recht durch Übereignung der Urkunde übertragen; bei Namensaktien erfolgt die Übertragung durch Indossament. Während Stammaktien dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, verbriefen Vorzugsaktien kein Stimmrecht; bei Zahlung einer Dividende sind letztere jedoch bevorzugt.

Der Handel mit Aktien hat sich durch Computer in den letzten Jahrzehnten völlig verändert, Stichwort "Speed Trading".


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-- NID Library, Samstag, 14. September 2024, 15:11

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