Aktie#
- Gesellschaftsanteil an einer Aktiengesellschaft
- Wertpapier, das den Gesellschaftsanteil verbrieft. - Bei Inhaberaktien (im Börsenhandel, Börse) wird das verbriefte Recht durch Übereignung der Urkunde übertragen; bei Namensaktien erfolgt die Übertragung durch Indossament. Während Stammaktien dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, verbriefen Vorzugsaktien kein Stimmrecht; bei Zahlung einer Dividende sind letztere jedoch bevorzugt.
Der Handel mit Aktien hat sich durch Computer in den letzten Jahrzehnten völlig verändert, Stichwort "Speed Trading".
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