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Amnestie#

Erlass von gerichtlichen Strafen (ausnahmsweise auch Finanzstrafen) für Gruppen von Straffälligen oder Verurteilten aufgrund eines Gesetzes des Nationalrats. Hingegen erfolgt die individuelle Begnadigung durch den Bundespräsidenten. Außer den üblichen Weihnachtsamnestien kam es in der 2. Republik zu Amnestien aufgrund der besonderen politischen Verhältnisse: zum Beispiel Befreiungsamnestie 1946/47, Plündereramnestie 1950, Staatsvertragsamnestie 1955, NS-Amnestie 1957, 30-Jahre-Staatsvertrag-Amnestie 1985, Steueramnestie durch Steuerreform 1992.

Literatur#

  • L. K. Adamovich und B. Funk, Österreichisches Verfassungsrecht, 1984