Amsterdam, Vertrag von#
Unterzeichnet in Amsterdam am 2. 10. 1997, in Kraft getreten am 1. 5. 1999 als Revision der grundlegenden Verträge der Europäischen Union auf verschiedenen Gebieten: Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht soll größerer Wert auf die persönlichen Grundrechte des Menschen und den Schutz personenbezogener Daten gelegt werden; das Schengener Übereinkommen wird in den Vertrag von Amsterdam eingebunden; innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung sollen durch intensive Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten und erweiterte Rechte des Europäischen Polizeiamts (Europol) verbessert werden.
Die Europäische Union soll durch verschiedene Maßnahmen bürgernäher gestaltet werden: dazu gehören eine koordinierte Beschäftigungsstrategie der Mitgliedsländer zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Anwendung der Grundsätze von Chancengleichheit und Gleichbehandlung, Berücksichtigung von Umweltschutzerfordernissen bei allen politischen Maßnahmen der EU, Verbesserung der Volksgesundheit und verstärkter Kampf gegen den Drogenkonsum, Wahrung und Förderung der Vielfalt der Kulturen, besserer Tierschutz und transparente Gestaltung der Einrichtungen der EU. Änderungen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) betreffen nicht nur institutionelle Maßnahmen (Schaffung der Position des Hohen Vertreters für die GASP zur Unterstützung von EU-Rat und EU-Vorsitzenden, Verbesserung der Beschlussfassungsverfahren), sondern vor allem die verstärkte Zusammenarbeit zwischen EU und Westeuropäischer Union (WEU) sowie ein erhöhtes Engagement bei humanitären und friedenserhaltenden Maßnahmen sowie Krisenmanagement.
Folgende institutionelle Änderungen sind vorgesehen: die Ausdehnung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments, die Erweiterung der Befugnisse des Kommissionsvorsitzenden, des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Rechnungshofs sowie vor der geplanten EU-Erweiterung eine Anpassung und Demokratisierung der Organe (und anderer Mehrheitsbeschlüsse).
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