Schengener Übereinkommen#
Am 14. 6. 1985 (Schengen I) zwischen Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Deutschland in Schengen (Luxemburg) abgeschlossen, mit dem Ziel, die Personenkontrollen an den Binnengrenzen aufzuheben. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wurden am 19. 6. 1990 (Schengen II) festgelegt; dieses Durchführungsabkommen betrifft unter anderem die Kontrolle der gemeinsamen Außengrenze der Länder des Schengener Übereinkommens, die polizeiliche Zusammenarbeit, die Einführung eines gemeinsamen Visasystems und die Behandlung von Asylanträgen. Italien (1990), Spanien und Portugal (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie Dänemark, Finnland und Schweden (1996) haben sich nachträglich dem Schengener Übereinkommen angeschlossen.
Seit dem Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens am 26. 3. 1995 gilt die vollständige Reisefreiheit zwischen folgenden Staaten, die die verlangten Kriterien erfüllten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Spanien und Portugal; die Inkraftsetzung in Italien erfolgte am 26. 10. 1997, in Österreich am 1. 12. 1997 (Ende der Binnengrenzkontrollen mit 1. 4. 1998). In Griechenland wurde das Schengener Übereinkommen am 8. 12. 1998 in Kraft gesetzt, die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erfolgte 2000. Das Schengener Übereinkommen ist in den Vertrag von Amsterdam integriert und gehört somit zum Besitzstand der Europäischen Union.
Inzwischen hat sich die Anzahl der Schengenstaaten weiter vergrößert. Der Stand 2024 ist:
Graphisch sieht dies aus wie folgt:
- Ausnahmen des Schengener Übereinkommen
- Schweiz und Liechtenstein
Da die Schweiz und Liechtenstein nicht an der Europäischen Zollunion teilnehmen, werden durch Schengen zwischen der Schweiz und der EU bzw. Liechtenstein und Österreich zwar die Personenkontrollen, nicht aber die Warenkontrollen entfallen. Bei letzteren stellen schweizer Grenzbeamte häufig auch die Identität der Person fest.
- Dänemark, Irland und Vereinigtes Königreich
Für Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich sind Sonderregelungen vorgesehen. Dänemark wendet den Schengener Besitzstand voll an. Jedoch besteht ein Vorbehalt hinsichtlich der Umsetzung und Anwendung künftiger Entscheidungen. Dänemark entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich an der Weiterentwicklung des Schengener Besitzstands beteiligen und das zustande gekommene Gemeinschaftsrecht national anwenden will. Im Bereich der gemeinsamen Politik der Visa-Erteilung ist Dänemark jedoch an bestimmte Maßnahmen gebunden. Irland ist nicht Partei des Schengener Abkommens und kann den Schengen-Besitzstand nicht übernehmen bzw. sich an der Weiterentwicklung beteiligen. Es erteilt auch keine Schengen-Visa. Im Bereich der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen, bei der Drogenbekämpfung und bei dem Schengener Informationssystem (SIS) wirkt Irland jedoch mit. Allerdings erfolgte kein Wegfall der Grenzkontrollen. Das Vereinigte Königreich war schon vor dem "Brexit" nicht Partei des Schengener Abkommens und verhielt sich wie Irland. Die im Zuge des Austrittsabkommen zum "Brexit" zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Übergangsphase ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Damit hat das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Island und Norwegen
- Island und Norwegen, die beide nicht Mitgliedsländer der Europäischen Union sind, wenden den Schengener Besitzstand voll an. Beide Länder gehören (zusammen mit Dänemark, Finnland und Schweden) zur Nordischen Passunion, die Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen aufgehoben haben. Am 1. Dezember 2000 wurde die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands in allen fünf Ländern der Nordischen Passunion beschlossen. Seitdem sind sie Vollanwender-Staaten.
- Andorra und San Marino
Andorra unterzeichnete das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) nicht explizit. Allerdings bestanden auch keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Spanien und Frankreich. Zur Schweiz bestehen keine Grenzkontrollen, jedoch wird der Grenzverkehr per Video aufgezeichnet. San Marino unterzeichnete das SDÜ nicht explizit, allerdings bestanden keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien.
- Bulgarien, Rumänien und Zypern
Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden den Schengen-Besitzstand trotz Vollmitgliedschaft in der EU, den Schengen-Besitzstand nur teilweise an. Sie erstellen daher auch noch keine einheitlichen Schengen-Visa. Zur Übernahme des gesamten Schengener Besitzstands sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, die noch nicht erfüllt sind. Erst danach können die Grenzkontrollen wegfallen.
- Notiz Herbst 2024: Das Schengenabkommen sollte freien Personen UND Warenverkehr (ohne Zoll) herstellen, d.h. man sollte sich in einem großen Gebiet beliebig frei bewegen dürfen. Es war zwar vorgesehen, dass Länder aus guten Gründen für kurze Zeiten Kontrollen einführen könnten, aber durch die Probleme mit der Migration wurden nun viele Grenzen wieder weniger durchlässig: Sogar Deutschland konrolliert alle seine Außengrenzen wieder! Rumänien und Bulgarien sind durch den Einspruch von Österreich nicht volle Schengenstaaten, weil Österreich Bedenken hatte, dass Rumäninen und Bulgarien Immigranten durchwinken würden (wie das auch Ungarn unrechtmäßig tut), und nicht darauf besteht, dass im zuerst betretenem Land Asylanträge gestellt werden müssen. Als Kompromiss stimmte Östereich zu, das für den Flugverkehr zwischen Rumänien und Bulgarien nach Österreich keine Passkontrollen stattfinden, sehr wohl aber auf dem Landweg. Das ist für den Warenverkehr aber auch für alle, die oft hin und her reisen (z.B. Hilfs- und Pflegekräfte, die Östereich dringedn benötigt) eine massive Belastung, die sich auch für Österreich negativ auswirken kann, wenn nun vielleicht weniger Arbetiskräfte turnusmäßig in Österreich arbeiten wollen. Insgesamt hat sich Österreich zu Recht oder Unrecht durch diese Einschränkungen in Rumänien und Bulgarien so unbeliebt gemacht, dass es dort schon Aufrufe für den Boykott österreichischer Waren gegeben hat!
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