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Schengener Übereinkommen#

Am 14. 6. 1985 (Schengen I) zwischen Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Deutschland in Schengen (Luxemburg) abgeschlossen, mit dem Ziel, die Personenkontrollen an den Binnengrenzen aufzuheben. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wurden am 19. 6. 1990 (Schengen II) festgelegt; dieses Durchführungsabkommen betrifft unter anderem die Kontrolle der gemeinsamen Außengrenze der Länder des Schengener Übereinkommens, die polizeiliche Zusammenarbeit, die Einführung eines gemeinsamen Visasystems und die Behandlung von Asylanträgen. Italien (1990), Spanien und Portugal (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie Dänemark, Finnland und Schweden (1996) haben sich nachträglich dem Schengener Übereinkommen angeschlossen.

Seit dem Inkrafttreten des Schengener Übereinkommens am 26.  3. 1995 gilt die vollständige Reisefreiheit zwischen folgenden Staaten, die die verlangten Kriterien erfüllten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Spanien und Portugal; die Inkraftsetzung in Italien erfolgte am 26. 10. 1997, in Österreich am 1. 12. 1997 (Ende der Binnengrenzkontrollen mit 1. 4. 1998). In Griechenland wurde das Schengener Übereinkommen am 8. 12. 1998 in Kraft gesetzt, die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erfolgte 2000. Das Schengener Übereinkommen ist in den Vertrag von Amsterdam integriert und gehört somit zum Besitzstand der Europäischen Union.


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Schengen (19.12.2007)


(mit freundlicher Genehmigung des ORF und EuScreen)