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Angelobung#

Förmliche Verpflichtungserklärung bei Antritt eines öffentlichen Amts oder einer Funktion. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung, Bundesminister, Staatssekretäre und Landeshauptleute vom Bundespräsidenten, die Mitglieder der Landesregierung und Bürgermeister der Statutarstädte vom Landeshauptmann, Bürgermeister vom Bezirkshauptmann angelobt. Weiters werden Mitglieder gesetzgebender Körperschaften oder von Gemeinderäten angelobt. Auch die Vereidigung von Rekruten, Beamten, Lehrern und Richtern wird als Angelobung bezeichnet.


--> Historische Bilder zu Angelobung (IMAGNO)


die erwähnte "vereidigung" von rekruten,beamten etc. wird völlig zu recht als angelobung bezeichnet, weil dabei kein eid auf eine person, sondern ein gelöbnis auf eine institution abgelegt wird.

die unterscheidung zwischen eid und gelöbnis ist in vielfacher hinsicht, besonders juristisch, wichtig, wenn sich auch umgangssprachlich der begriff vereidigung vielfach zu unrecht in unserer demokratischen republik hält, obwohl soldaten nicht auf eine person vereidigt werden, sondern eben ihr gelöbnis auf die demokratische Republik Österreich ablegen.

1918 ergab sich ein unauflösliches dilemma, da kaiser karl seine offiziere nicht ihres eides entband, aber die ablegung eines gelöbnisses auf die republik deutsch-österreich gestattete. damit blieb es dem einzelnen überlassen, woran er sich mehr gebunden fühlte. darüber hinaus wurde der eindruck erweckt, die republik sei nur eine übergangsstaatsform bis zur neuerlichen errichtung der habsburger-herrschaft, was gewaltigen innenpolitischen sprengstoff in sich barg.

auch hitler hätte als kanzler der weimarer republik die 1935 gegründete wehrmacht nicht auf sich persönlich vereidigen lassen dürfen sondern hätte ein gelöbnis auf die republik ablegen lassen müssen. diese frage ist für die beurteilung des widerstandes extrem relevant, da der eid auf einen nicht legitimen eidnehmer ungültig ist.

dankenswerter weise hat dr. peter diem ausführlich und eingehend über diese problematik im forum publiziert. da sich noch immer der begriff "vereidigung" in falschem zusammenhang hält, sollten seine ausführungen mindestens in den militärzeitungen veröffentlicht werden, bzw. im sinne der politischen bildung und ausbildung jedem soldaten, der sein gelöbnis ablegt, direkt zugänglich gemacht werden, da die differenzierung zwischen eid und gelöbnis weitgehend unbekannt ist, obwohl sie seit 1918 innenpolitisch eine grosse rolle gespielt hat.

--Glaubauf Karl, Samstag, 24. Juli 2010, 11:29


herzlichsten dank für die hervorhebung der leistung von dr. peter diem im forum, der sich wirklich alle mühe gemacht hat, dieses wichtige, aber völlig unterbelichtete thema genau zu erörtern und stringent mit beispielen und beweisen zu belegen. gehört eigentlich unbedingt in die geschichtslehrbücher. das forum leistet mit diesen studien einen nicht zu überschätzenden beitrag zur politischen bildung, den sich jeder lehrer, student und sonst interessierte herunterladen kann.

da im bundesheer noch immer sehr häufig leider auch von jungen soldaten von vereidigung gesprochen wird, wäre gerade hier aufklärung sehr notwendig. schließlich ist es das mindeste, dass ein soldat weiss, ob er einen eid oder ein gelöbnis ablegt. in der gelöbnisformel heisst es problematisch noch immer, dass "alle befehle der vorgesetzten zu befolgen" sind, womit wir gefahr laufen wieder dorthin zu gelangen, wo wir schon einmal waren.(bewusst äußerst vorsichtig gesagt.) Es müsste unmißverständlich heißen: "alle rechtmäßigen befehle"....; womit sich auch die frage stellt, wer sich die formulierung des schon öfter gewechselten gelöbnisses im heer der zweiten republik ausdenkt(?).

--Glaubauf Karl, Samstag, 24. Juli 2010, 16:44