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Mein Eid - dein Eid - ein Eid nach dem anderen. Eidesformeln und Gelöbnisse in Österreich#

von Peter Diem

Der Eid wie er heute geleistet wird, geht vor allem auf das germanische Recht zurück. Um einen gültigen Eid zu schwören, musste ein dafür vorgesehener Gegenstand berührt werden. Erst dadurch wurde nach Auffassung der Germanen der Zauber des Eides erzeugt und die Verbindung mit den übersinnlichen Eidmächten hergestellt. Der Brauch der Germanen, auf ihr Schwert zu schwören, ist heute noch mit dem Schwur auf die Waffe oder andere Gegenstände, vor allem die Fahne, in vielen Armeen erhalten. In den USA ist das Gelöbnis auf die Fahne nicht nur im militärischen Bereich gebräuchlich, sondern auch bei staatsbürgerlichen Anlässen üblich. Es lautet:

I pledge allegiance to the Flag of the United States of America,
and to the Republic for which it stands:
one Nation under God, indivisible,
With Liberty and Justice for all.


Der Eid ist auch heute noch im Gerichtsverfahren üblich, das Gelöbnis wird vielfach zur Bekräftigung professioneller Ernsthaftigkeit z.B. bei den akademischen Promotionsfeiern angewendet.

Vereidigung eines Schweizer Gardisten, Foto: Andreas Walker - aus: Wikicommons unter CC
Vereidigung eines Schweizer Gardisten
Foto: Andreas Walker - aus: Wikicommons unter CC
Ostmärkische Sturmscharen
Ostmärkische Strumscharen - Gruß mit zwei Schwurfingern - Foto: ONB
Wahlplakat 1945 - Bild zum Vergrößern anklicken
Wahlplakat 1945
Amtseid Obamas 20.1.2009, Foto: Master Sgt. Cecilio Ricardo, - aus: Wikicommons unter CC
Amtseid Obamas 20.1.2009
Foto: Master Sgt. Cecilio Ricardo, - aus: Wikicommons unter CC


Im Gegensatz zum Gelöbnis wird der Eid unter symbolischer Anrufung Gottes geleistet. Die diesbezügliche Geste ist die erhobene Hand mit drei gespreizten Fingern, wie dies im Bild des Schweizergardisten deutlich wird. Die drei Schwurfinger symbolisieren die Dreifaltigkeit - vergleiche dazu aber den neonazistischen "Kühnengruß".

'Schwört bei dieser blanken Wehre!', Vaterländisches Gelöbnis bei einer Studentenverbindung, Foto: P. Diem
"Schwört bei dieser blanken Wehre!"
Vaterländisches Gelöbnis bei einer Studentenverbindung
Foto: P. Diem
In Österreich ist die Geste etwas anders gebräuchlich, man könnte sagen weniger offen, indem nämlich der Daumen den Ringfinger bedeckt. Mit dieser Geste wurde auch der in den letzten Monaten vor dem "Anschluss" propagierte Gruß "Österreich!" geleistet. Überbleibsel davon sieht man noch am Wahlplakat der ÖVP aus dem Jahre 1945. Vergleiche auch die Photos von der Leistung des Hitlereides weiter unten. Die Geste ist übrigens dem Salutieren in der polnischen Armee ähnlich.
Nach Adolf Holl segnen die Bischöfe mit der (österreichischen) Eidesgeste.

Schon die Heere des Mittelalters kannten den Fahneneid. Er bestand in der feierlichen Bekräftigung, die dem Kriegsherrn gegenüber eingegangene (privatrechtliche) Verpflichtung als Kriegsknecht auch zu erfüllen. Zur napoleonischen Zeit wandelte
sich die Eidesformel. An die Stelle eines Gelöbnisses auf die „Kriegsartikel" (das allgemeine Dienstreglement) trat der Treueeid, der dem obersten Kriegsherrn, dem Monarchen oder Landesfürsten, geleistet wurde.

Mit dem Untergang der österreichisch-ungarischen Monarchie 1918 war auch die k. u. k. Armee untergegangen. Als provisorische bewaffnete Macht wurde 1918 die „Volkswehr" auf der Basis der allgemeinen Wehrpflicht aufgestellt. Die Siegermächte zwangen Österreich im Vertrag von St. Germain jedoch ein Söldnerheer auf, für welches das Wehrgesetz vom 18. März 1920 eine sechsjährige Dienstpflicht vorsah. Das erste österreichische Bundesheer bestand somit bis zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht am 1. April 1936 nur aus Berufssoldaten. Daneben gab es die „Privatarmeen": die „Heimwehren" und den „Republikanischen Schutzbund".

Mit Hitlers „Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" vom 13. März 1938 und der Überführung des österreichischen Bundesheeres in die deutsche Wehrmacht endeten Staat und Heer. Rund 380.000 aus Österreich stammende Soldaten bezahlten ihren Dienst in der Hitler-Wehrmacht mit dem Leben.

Nach 1945 wurde unter dem Druck der Alliierten zunächst kein Heer aufgestellt. 1951/52 ging man jedoch daran, in Form der B-Gendarmerie ein neues Bundesheer vorzubereiten. Nach dem Staatsvertrag wurde mit dem Wehrgesetz vom 7. September
1955 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und der Aufbau des Bundesheeres der Zweiten Republik in Angriff genommen.
Die politischen Umstürze und die oftmaligen Änderungen im Heerwesen haben dazu geführt, daß viele Österreicher in diesem Jahrhundert zwei oder mehrere der folgenden Eidesformeln ablegten oder, besser gesagt, ablegen mussten.

Der Eid auf den Kaiser#

1. Eidesformel des Landheeres#

Wir schwören zu Gott dem Allmächtigen einen feierlichen Eid, Seiner Apostolischen Majestät, unserem Allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Franz Joseph dem Ersten, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Böhmen u. s. w. und Apostolischem König von Ungarn treu und gehorsam zu sein, auch Allerhöchst Ihren Generalen, überhaupt allen unseren Vorgesetzten und Höheren zu gehorchen, dieselben zu ehren und zu beschützen, ihren Geboten und Befehlen in allen Diensten Folge zu leisten, gegen jeden Feind, wer es immer sei, und wo immer es Seiner kaiserlichen und königlichen Majestät Wille erfordern mag, zu Wasser und zu Lande, bei Tag und bei Nacht, in Schlachten, in Stürmen, Gefechten und Unternehmungen jeder Art, mit einem Wort, an jedem Orte, zu jeder Zeit und in allen Gelegenheiten tapfer und mannhaft zu streiten, unsere Truppen, Fahnen, Standarten und Geschütze in keinem Falle zu verlassen, uns mit dem Feinde nie in das mindeste Einverständnis einzulassen, uns immer so, wie es den Kriegsgesetzen gemäß ist, und braven Kriegsleuten zusteht, zu verhalten, und auf diese Weise mit Ehre zu leben und zu sterben. So wahr uns Gott helfe. Amen!

2. Eidesformel der Marine#

Flaggeneid!
Unsere Kriegsmarine soll Uns Franz Joseph dem Ersten, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, Apostolischen König von Ungarn, König von Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien, Erzherzog von Österreich, Großherzog von Krakau, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnten, Krain, Bukowina, Ober- und Nieder-Schlesien, Großfürsten von Siebenbürgen, Markgrafen von Mähren, gefürsteten Grafen von Habsburg und Tirol etc. etc. folgenden Eid schwören:

Wir schwören zu Gott dem Allmächtigen einen feierlichen Eid, Seiner Apostolischen Majestät unserem Allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn Franz Joseph dem Ersten, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Böhmen u. s.w. und Apostolischen König von Ungarn, treu und gehorsam zu sein, auch Allerhöchst ihren Flaggenoffizieren und Generalen, überhaupt allen unseren Vor-gesetzten und Höheren zu gehorchen, dieselben zu ehren und zu beschützen, ihren Geboten und Befehlen in allen Diensten Folge zu leisten, gegen jeden Feind, wer es immer sei, und wo immer es Seiner kaiserlichen und königlichen Majestät Wille erfordern mag, zu Wasser und zu Land, bei Tag und bei Nacht, in Schlachten, in Stürmen, Gefechten und Unternehmungen jeder Art, mit einem Worte, an jedem Orte, zu jeder Zeit und in allen Gelegenheiten tapfer und mannhaft zu streiten, unsere Schiffe, Flaggen und Truppen in keinem Falle zu verlassen, uns mit dem Feinde nie in das mindeste Einverständnis einzulassen, uns immer so, wie es den Kriegsgesetzen gemäß ist und braven Kriegs- und Seemännern zusteht, zu verhalten, und auf diese Weise mit Ehre zu leben und zu sterben. So wahr uns Gott helfe.
Amen!

--> Dienstreglement von 1873, 2. Auflage 1909. Zit. nach: J. C. Allmayer-Beck, Das Heeresgeschichtliche Museum Wien. Vierter Band, Wien 1989, 50 ff.

Der Erste Weltkrieg, in den die Monarchie mit soviel Begeisterung und Zuversicht gegangen war, dauerte rund vier Jahre und drei Monate. Er kostete Österreich mehr als 1,200.000 Tote und 3,860.000 Verwundete, Vermisste oder Gefangene. „Im Felde unbesiegt",
wurde die k. u. k. Armee durch die Auflösung des Vielvölkerstaates und die materielle Not der Mittelmächte zur Aufgabe gezwungen. Durch den Untergang der Monarchie und die Verzichtserklärung Kaiser Karls I. vom 11. November 1918 wurde der Eid auf den Kaiser hinfällig.

Am Ende seines 1934 erschienenen Romans „Die Standarte" hat sich Alexander Lernet-Holenia (1897-1976) mit den psychologischen Wirkungen auseinandergesetzt, die sich für einen österreichischen Soldaten bzw. Offizier aus der Nachricht ergaben,dass der Kaiser seine Truppen ihres Treue-Eides entbunden hatte.

--> Im Gegensatz zum deutschen Kaiser entband Karl seine Offiziere und Beamten nicht ihres Eides, sondern genehmigte lediglich das Ablegen eines Gelöbnisses auf die Republik. (Karl Glaubauf)

Eidesleistungen bei der Volkswehr#

Das am 10. Dezember 1918 abgelegte Gelöbnis der Volkswehrmänner der Garnison Wien lautete:#

"Ich gelobe als Mann, Soldat und als freier Bürger des Staates "Deutschösterreich" , dass ich den Grundgesetzen meines Landes, die von der Vertretung des Volkes, der provisorischen Naionalversammlung beschlossen werden, den Behörden, die von ihr eingesetzt sind, insbesondere dem von ihr eingesetzten Staatsrat und seinem Präsidenten sowie den von ihnen mit Befehlsgewalt betrauten Vorgesetzten Treue und Gehorsam üben, allen ihren Weisungen folgen und darüber hinaus im Interesse des Wohles und der Sicherheit meiner Mitbürger nach bestem Wissen und Gewissen mit allen Kräften meinem Lande und Volke dienen werde."

Gelöbnis des obersten Befehlshabers:#

Im Namen des Staates Deutschösterreich!

Sie werden in Gegenwart der Präsidenten der provisorischen Nationalversammlung und in Anwesenheit des Staatsrates von "Deutschösterreich" bei Ihrem Mannesworte, bei Ihrer staatsbürgerlichen Ehre als deutscher Bürger und Soldat geloben, als einer der obersten Diener Deutschösterreichs Ihrem Volke und Lande in Treue zu dienen, die von der provisorischen Nationalversammlung beschlossenen Grundgesetze und Gesetze unverbrüchlich zu beobachten, und einzig und allein den von ihr eingesetzten Behörden, die sich für die gesamte bewaffnete Macht jeweils in der Person des zuständigen Präsidenten der Nationalversammlung verkörpern, gehorsam zu sein.

Sie werden ferner geloben, bei dem vom deutschösterreichischen Staatsrat in Ihre Hände gelegten Dienste als oberster Befehlshaber der bewaffneten Macht Deutschösterreichs Ihre ganze Tat- und Geisteskraft, Ihr gesamtes Wissen und Können, Ihrem Volke und Staate vorbehaltslos und ohne Ansehen der Opfer hinzugeben, um die Unabhängigkeit des Landes, wie den Frieden und Wohlstand des Volkes gegen jeden Feind zu schirmen und den Bürgerfrieden im Inneren zu wahren.

Sie werden weiter geloben, die gesamte wehrfähige Bevölkerung des Landes auszubilden und zu erziehen zur ständigen, freiwilligen Bereitschaft, ihr eigenes Volk mit Leib und Leben zu verteidigen.

Sie werden endlich geloben, die organisierte Wehrmacht des Staates als allgemeine und öffentliche Einrichtung von den politischen und wirtschaftlichen Gegensätzen innerhalb unseres Volkes fernzuhalten, dabei jedoch die politischen und religiösen Überzeugungen, die staatsbürgerlichen Rechte wie die Menschen- und Bürgerwürde jedes einzelnen Wehrmannes zu achten und zu schützen und ihnen bei jedermann Achtung und Schutz zu erzwingen.

Sie werden dieses Ihr Gelöbnis den drei Präsidenten für den versammelten Staatsrat und für das ganze deutschösterreichische Volk mit Ihrem Handschlag bekräftigen.

Wien, am 8. November 1918

--> Gedruckt bei: Karl Glaubauf: Die Volkswehr und die Gründung der Republik, Wien 1993

Der Eid auf die Erste Republik#

Ich schwöre als Mann, als Bürger der Republik Österreich und als Soldat, dass ich zu jeder Zeit und an jedem Orte das Vaterland verteidigen, dass ich den vom Nationalrat und den Landtagen beschlossenen Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden, insbesondere der vom Nationalrat bestellten Regierung, Treue und Gehorsam leisten, dass ich alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau befolgen, allen ihren Weisungen gehorchen und im Interesse des Wohles und der Sicherheit meiner Mitbürger nach bestem Wissen und Gewissen mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke dienen
werde.

Der sogenannte "Korneuburger Eid"#

Korneuburg, 18. M1i 1930
Hauptplatz
Nach der Zerschlagung der Macht der Arbeiterschaft ab dem 15. Juli 1927 drohte der Heimwehr der „Feind" abhanden zu kommen. Immer wieder gab es Richtungssstreitigkeiten. Dies führte zu dem Versuch, die austrofaschistischen Wehrverbände auf ein einheitliches „Positivprogramm" einzuschwören. Korneuburg Anlässlich einer Versammlung des Heimatschutzverbandes Niederösterreich am 18. Mai 1930 wollte die radikal antidemokratisch eingestellte Führung der Heimwehren den Exponenten der Christlichsozialen Partei, den niederösterreichischen Landesführer Ing. Julius Raab, zwingen, sich entweder der Partei oder der Heimwehr zu unterstellen. Einen Tumult unter den 800 anwesenden Unterführern ausnützend, fragte der Bundesführer, der 1940 im KZ Buchenwald umgekommene Tiroler Rechtsanwalt Richard Steidle, die Anwesenden, ob sie wie bisher „nichts als Antreiber der Parteien" sein oder sich, „um ein Schlagwort zu gebrauchen, für das faschistische System" erklären wollten.

Statt eine Antwort abzuwarten, ließ Steidle das Hornsignal „Habt acht!" blasen, zog einen Zettel aus der Tasche und verlas in lautloser Stille das als „Korneuburger Eid" bekanntgewordene „Gelöbnis über Richtung und Gesetz der Heimwehren". Der Text stammte aus der Feder von Walter Heinrich.


Der offizielle Text lautet:

  • Wir wollen Österreich von Grund auf erneuern! Wir wollen den Volksstaat der Heimatwehren.
  • Wir fordern von jedem Kameraden: den unverzagten Glauben ans Vaterland, den rastlosen Eifer der Mitarbeit und die leidenschaftliche Liebe zur Heimat.
  • Wir wollen nach der Macht im Staate greifen und zum Wohle des gesamten Volkes Staat und Wirtschaft neu ordnen.
  • Wir müssen eigenen Vorteil vergessen, müssen alle Bindungen und Forderungen der Parteien unserem Kampfziel unbedingt unterordnen, da wir der Gemeinschaft des deutschen Volkes dienen wollen! Wir verwerfen den westlichen demokratischen Parlamentarismus und den Parteienstaat!
  • Wir wollen an seine Stelle die Selbstverwaltung der Stände setzen und eine starke Staatsführung, die nicht aus Parteienvertretern, sondern aus den fuhrenden Personen der großen Stände und aus den fähigsten und den bewährtesten Männern unserer Volksbewegung gebildet wird.
  • Wir kämpfen gegen die Zersetzung unseres Volkes durch den marxistischen Klassenkampf und die liberal-kapitalistische Wirtschaftsgestaltung.
  • Wir wollen auf berufsständischer Grundlage die Selbstverwaltung der Wirtschaft verwirklichen.
  • Wir werden den Klassenkampf überwinden, die soziale Würde und Gerechtigkeit herstellen.
  • Wir wollen durch eine bodenstarke und gemeinnützige Wirtschaft den Wohlstand unseres Volkes heben. Der Staat ist die Verkörperung des Volksganzen, seine Macht und Führung wacht darüber, dass die Stände in die Notwendigkeiten der Volksgemeinschaft eingeordnet bleiben.

Jeder Kamerad fühle und bekenne sich als Träger der neuen deutschen Staatsgesinnung; er sei bereit, Gut und Blut einzusetzen, er erkenne die drei Gewalten: den Gottesglauben, seinen eigenen harten Willen, das Wort seiner Führer!

Alle Delegierten mit Ausnahme des niederösterreichischen Gewerkschafters und Bundesrates Josef Dengler erklärten unter stürmischem Beifall ihr Einverständnis. Danach wurde die dreistündige Sitzung mit dem Deutschlandlied (!) geschlossen.

Abgesehen von der eindeutig anschlussfreudigen Atmosphäre: wer annimmt, diesen Text habe man nun eben beschworen und damit punktum, der irrt sich gewaltig. Der Richtungsstreit zwischen den eher demokratischen Vertretern der „Donaugebiete" und den radikaleren Vertretern der „Alpengebiete" wurde mit dem „Korneuburger Eid" nicht beendet, ja es ist fraglich, ob dieser überhaupt ernst genommen wurde.

Obwohl Julius Raab mit Inhalt und Intention des Gelöbnisses nicht einverstanden war, legte er unter dem Druck der Stimmung im Saal in die Hand des ersten Bundesführers den Eid ab. Später distanzierte er sich vom Kernpunkt des Korneuburger Programms, der Absage an den „demokratischen Parteienstaat".

Ein weiteres Detail: Angeblich konnte Steidle nach der Versammlung den Zettel nicht mehr finden und musste mit den ihn bedrängenden Journalisten den Text rekonstruieren. Im Anschluss an die Tagung ging man ins Restaurant Meißl & Schadn, um dort den Text abzuändern (die Wörter „Faschismus" und „revolutionär" wurden auf Antrag von Julius Raab herausgestrichen). Unter dem Einfluss des späteren Bundesführers Ernst Rüdiger Starhemberg, der den Eid als „unklar und bombastisch" bezeichnete, weigerten sich die oberösterreichischen Heimwehrführer, den Eid zu schwören.

Der offiziell veröffentlichte Text wurde immer wieder falsch zitiert - entweder absichtlich, wie durch den Kunschak-Flügel, oder unabsichtlich, wie durch Verfasser zeitgeschichtlicher Werke, die gelegentlich auch Kirche und Erziehungssystem in die Eidesformel einschließen.

--> Merke: Das Gelöbnis wurde nicht, wie oft auf Photos dargestellt, beim „Gauaufmarsch" auf dem Hauptplatz, sondern im Saal des Gasthofes Taul geleistet. Ist zu diesem „Symbol" noch ein Kommentar notwendig? Wir glauben, die Darstellung der Fakten genügt.

  • Brusatti/Heindl (Hg.), Julius Raab, a. a. O.
  • Walter Kleindel, Österreich. Wien 1978
  • Bruce F. Pauley, Hahnenschwanz und Hakenkreuz. Wien 1972
  • Walter Wiltschegg, Die Heimwehr. Wien 1985

Der Eid auf den Führer#

Der Eid auf den Führer - Wiener Polizei

Vereidigung in Innsbruck

Der Eid auf den Führer - Österreichische Offiziere

Der Wortlaut:

Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.

--> Infanteriedienst, Berlin 1938

Fast alle 58.000 Mann des damaligen österreichischen Bundesheeres legten unmittelbar nach dem 13. März 1938 den obigen Eid ab, nur 126 Personen weigerten sich, darunter 123, die nach den Nürnberger Rassegesetzen als Juden von der Eidesleistung ausgeschlossen waren. Unter denen, die den Eid verweigerten, war der Kommandant der Militärakademie, Generalmajor Towarek. Die meisten Soldaten trugen bereits den deutschen Reichsadler als neues Hoheitszeichen auf ihrer österreichischen Uniform.
Besonders Eifrige hatten sich sogar mit einer Hakenkreuzarmbinde geschmückt, was aber durch einen bald eintreffenden Befehl verboten wurde.

--> Tomkowitz/Wagner, a. a. O., 340

Das Attentat, das Graf Stauffenberg am 20. Juli 1944 auf Hitler verübte, löste Diskussionen über das Wesen des Fahneneides
aus, die bis heute andauern: Wer oder was entbindet den Soldaten von den Pflichten, die zu erfüllen er unter Anrufung Gottes geschworen hat?

Der Eid gegen den Führer#

Ein ganz anderes Gelöbnis gaben einander Angehörige des österreichischen Widerstandes gegen das NS-Regime:

den „heiligsten Eid, das Geheimnis der Bewegung jederzeit und vor jedermann zu wahren".

Auch der beruflich wenig erfolgreiche Burgschauspieler Otto Hartmann legte diesen Eid ab und lieferte in der Folge die Widerstandsgruppe um Dr. Jacob Kastelic ans Messer. Der Wiener Anwalt Kastelic, seit 1938 im Widerstand aktiv, hatte sich 1940 mit seinen Mitkämpfern den Widerstandsgruppen Lederer und Scholz angeschlossen. Er wurde vom Volksgerichtshof Berlin wegen Separatismus und Wehrkraftzersetzung verurteilt und am 2. August 1944 in Wien hingerichtet.

Auf zum Schwure, Volk und Land!"#

Dieses Lied wurde bei der Jugendkundgebung am 7.10.1938 am Wiener Stephansplatz gesungen. In einem Bericht darüber heißt es:

Der ganze Stephansplatz ist ein einziger feierlicher Chorgesang tausender junger Menschen mit erhobener Schwurhand. Bei dem Lied ”Auf zum Schwure“ klingt eine österreichisch-patriotische Note mit.

Das Treuegelöbnis auf die Zweite Republik#

Angelobung von 500 Jungmännern in Schattendorf (2003)
Foto: Bundesheer
Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen; ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen.

Das militärische Treuegelöbnis der Gegenwart rezipiert einige Teile aus dem Fahneneid der Ersten Republik - so wie dieser Elemente aus jenem der Monarchie übernahm - , unterscheidet sich aber dadurch von seinen drei Vorgängern, dass es eben ein Gelöbnis und kein Eid ist.

Quelle: Erinnerungsblatt an den Tag der Angelobung (Der Text ist eine leicht gekürzte Form des Wortlauts des § 31 des Wehrgesetzes vom 7. September 1955, BGBl. 1819)

--> Hinweis: Eine ausführliche und wissenschaftlich dokumentierte Darstellung von Eid und Gelöbnis findet sich in der Österreichische Militärischen Zeitschrift Nr. 2/2012 - lesen





Der Eid auf die Verfassung#

Bundespräsident#

Gemäß Artikel 62 Abs. 1 der Bundesverfassung leistet der österreichische Bundespräsident vor der Bundesversammlung ein Gelöbnis, das er gemäß Abs. 2 durch die Beifügung einer religiösen Beteuerung bekräftigen kann. Der Text des Gelöbnisses lautet:

Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.

Abgeordnete zum Nationalrat
#

Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975)

§ 4. Angelobung der Abgeordneten
(1) Über Aufforderung des Vorsitzenden haben die Abgeordneten bei Namensaufruf durch die Worte "Ich gelobe" unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu geloben.
(2) Später eintretende Abgeordnete leisten die Angelobung bei ihrem Eintritt.

Mitglieder der Bundesregierung#

Art 72 (1) B-VG Angelobung der Regierung
Die Mitglieder der Bundesregierung werden vor Antritt ihres Amtes vom Bundespräsidenten angelobt. Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig.

--> Am 16.12.2013 Um 10.40 Uhr hat die neue Bundesregierung im Bundeskanzleramt das Arbeitsprogramm unterzeichnet. Dann spazierten alle gemeinsam über den Ballhausplatz zum Bundespräsidenten, der um 11.00 Uhr die Regierungsmitglieder angelobt hat.
Bei der Angelobung selbst sorgte der neue Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter für Aufmerksamkeit, indem er sein mündliches Gelöbnis ausschmückte:
„Herr Bundespräsident, ich gelobe, so wahr mir Gott helfe und vor dem heiligen Herzen Jesu Christi.“
Die Angelobung sei ein „besonderes Gefühl“ gewesen, sagt der neue Minister. Er verspricht die Anliegen Tirols und des Westens in der Regierung zu vertreten. Sein spezielles Gelöbnis erklärt er damit, dass Tirol das Herz Jesu Land sei.

Quelle: http://tirol.orf.at/news/stories/2620620/

Anmerkung:
Das Herz-Jesu-Gelöbnis
Die Herz-Jesu-Verehrung und die damit verbundene Tradition der Herz-Jesu-Feuer in Tirol haben ihren Ursprung in den Kriegswirren des Jahres 1796. Durch ein von Kaiser Maximilian I. verliehenes Privileg waren die Tiroler bisher von Kriegen im Wesentlichen verschont geblieben. So traf die Schreckensnachricht, dass sich die Franzosen nähern würden, das Land völlig unvorbereitet. Die Mitglieder des Ausschusses der Landstände kamen in Bozen zu Beratungen zusammen. Der Stamser Abt Sebastian Stöckl machte den Vorschlag, das Land dem „Herzen Jesu“ anzuvertrauen und so um besonderen, göttlichen Beistand zu bitten. Der Vorschlag wurde mit großer Freude aufgenommen. Die Vertreter der Landstände legten für das ganze Land ein feierliches Gelöbnis ab, das Fest des Heiligsten Herzen Jesu alljährlich feierlich zu begehen. Bereits wenige Tage später wurde das Versprechen erstmals im Dom von Bozen eingelöst. Als Hofers Truppen dann in der Schlacht bei Spinges 1797 überraschend gegen die Franzosen und die Bayern siegten, wurde der Herz-Jesu-Sonntag zum hohen Feiertag.
Seither erneuern die Gläubigen Tirols in den Kirchen alljährlich am Herz-Jesu-Sonntag das Herz-Jesu-Gelöbnis. In vielen Pfarrgemeinden finden Herz-Jesu-Prozessionen statt.

Der Olympische Eid#

Erstmals 1920 in Antwerpen abgelegt, erfuhr das Versprechen, sich bei den olympischen Wettkämpfen fair zu verhalten, eine mehrfache Veränderung:

1920-1964:
Wir schwören, dass wir an den Olympischen Spielen als ehrenwerte Kämpfer teilnehmen, die Regeln der Spiele achten und uns bemühen werden, ritterliche Gesinnung zu zeigen, zur Ehre unseres Vaterlandes und zum Ruhme des Sports

1964-2000:
Im Namen aller Teilnehmer verspreche ich, dass wir uns bei den Olympischen Spielen als loyale Wettkämpfer erweisen, ihre Regeln achten und teilnehmen im ritterlichen Geist zum Ruhme des Sports und zur Ehre unserer Mannschaften.

ab 2000:
Im Namen aller Athleten verspreche ich, dass wir an den Olympischen Spielen teilnehmen und dabei die gültigen Regeln respektieren und befolgen und uns dabei einem Sport ohne Doping und ohne Drogen verpflichten, im wahren Geist der Sportlichkeit, für den Ruhm des Sports und die Ehre unserer Mannschaft.

Burscheneid und Freimaurergelöbnis#

Studentische Verbindungen ebenso wie die Freimaurer verlangen von ihren Mitgliedern nach einer gewissen Probezeit ein Gelöbnis/einen Eid, der hauptsächlich darin besteht, nach den Grundsätzen der Bruderschaft zu leben, ihr lebenslange Freundschaft zu bewahren und bestimmte vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben.

Fahneneid für Neubürger?#

Im Oktober 2009 entstand eine Diskussion darüber, ob Zuwanderer vor der Erwerbung der österreichischen Staatsbürgerschaft einen Eid auf die österreichische Fahne leisten sollen.

Fahneneid
Kronenzeitung 24.10.2009
Fahneneid
Kronenzeitung 24.10.2009

Ein anderer Vorschlag betrifft ein Gelöbnis, das österreichische Schüler nach dem amerikanischen Vorbild des "Pledge of Allegiance to the Flag" ablegen sollen.

Der "Standard"berichtete am 15.2.2016:

"Geht es nach dem Wiener ÖVP-Chef Gernot Blümel, sollen Schüler bald eine „Werteformel" verinnerlichen und regelmäßig verwenden. Werte und Leitkultur in Österreich müssten „von allen respektiert, akzeptiert und gelebt werden". Gemäß des amerikani-schen „Pledge of Allegiance", bei dem Schüler auf die Fahne der USA schwören, soll auch ein heimischer Treueschwur beim gemeinsamen Morgenritual oder bei öffentlichen Veranstaltungen gesprochen werden. Blümels Vorschlag: „Ich bekenne mich zur Republik Österreich und ihrer Verfassung und achte die österreichischen Gesetze und Grundwerte -um unsere Freiheit und ein friedliches Miteinander zu sichern. Mann und Frau sind in Österreich gleichgestellt, und jeder Mensch hat das Recht, sein Leben selbst-bestimmt zu gestalten." (red)


Äußerst informativ, besticht vor allem durch die exakte Differenzierung zwischen Eid (auf eine Person) und Gelöbnis (auf eine Institution) die weithin unbekannt ist.

Könnte es sein, dass im Bundesheer der Zweiten Republik mehrere Gelöbnisse in Verwendung standen ? Ich erinnere mich, dass bei dem von mir abgelegten Gelöbnis auch von dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen die Rede war. Im heutigen Gelöbnis gibt die Forderung nach Befolgung a l l e r Befehle der Vorgesetzten sehr zu denken. Müsste es nicht heißen alle rechtmäßigen Befehle ? Hat man aus dem Fall Wandl 1972, wo die Unterlassung der Hilfeleistung für den Zusammengebrochenen befohlen worden sein soll,nichts gelernt ? Alle Befehle, also auch rechtswidrige, dürfen in einem Rechtsstaat keineswegs befolgt werden. Sind wir schon wieder bei Kasimir von Lütgendorf, der 1914 drei Soldaten ohne Verfahren durch einen militärischen Fleischhauer erstechen ließ ?

Natürlich geht aus dem Kontext hervor, dass die Gesetze zu beachten sind, aber das mit den Befehlen hätte man schon deutlicher formulieren müssen, um Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen.

--Glaubauf Karl, Samstag, 17. Juli 2010, 06:41


Die Volkswehr war ein Freiwilligenheer und basierte nicht auf der allgemeinen Wehrpflicht. hg

-- Glaubauf Karl, Freitag, 27. April 2012, 11:43


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