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Arbeitnehmervertretungen#

In Österreich existieren unternehmensinterne (Betriebsrat) und unternehmensexterne Arbeitnehmervertretungen Gewerkschaften als freiwillige und Kammern für Arbeiter und Angestellte als gesetzliche Interessenvertretungen besitzen eine Fülle rechtlicher und gesellschaftspolitischer Mitwirkungsmöglichkeiten.

Die Gewerkschaft ist in Österreich als überparteiliche und überkonfessionelle Einheitsgewerkschaft in Form eines privatrechtlichen Vereins (Österreichischer Gewerkschaftsbund) organisiert; neben einer einheitlichen Angestelltengewerkschaft sind die Arbeitergewerkschaften nach dem Industriegruppenprinzip strukturiert; die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte sind als gesetzliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft und Umlagerecht ausgestattet.