Aufgebot#
Die öffentliche gerichtliche Aufforderung an unbekannte Beteiligte zur Anmeldung von Rechten, wobei ein Rechtsnachteil für den entsteht, der sein Recht nicht fristgerecht anmeldet. Im Eherecht verstand man darunter die öffentliche Bekanntmachung (Dauer: 1 Woche) einer beabsichtigten Eheschließung zu dem Zweck, dem Standesamt bislang unbekannt gebliebene Ehehindernisse zur Kenntnis zu bringen (galt bis 31. 12. 1983, Eheschließung).
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