Aussteuer#
Spezielle Form der Ausstattung an Töchter. Die Ausstattungspflicht kann bei Töchtern auch durch Beistellung eines Heiratsgutes erfüllt werden. Unter Ausstattung versteht man allgemein die Zuwendungen der unterhaltspflichtigen Eltern oder Großeltern an ein Kind bei dessen Verehelichung. Ein Anspruch auf Ausstattung besteht nur, wenn das Kind selbst kein ausreichendes Vermögen besitzt. Die Aussteuer umfasst die Einrichtung eines Haushalts oder den Barbetrag zu deren Anschaffung. Die Aussteuer wird auf den Pflichtteil angerechnet.
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