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Befreiungsschein#

Dokument, das Ausländern, die dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen, ermöglicht, wie Inländer in Österreich beschäftigt zu werden. Der Befreiungsschein wird auf Antrag auf 5 Jahre befristet ausgestellt, wenn der Ausländer entweder eine tatsächliche Beschäftigung in Österreich von mindestens 5 Jahren innerhalb der letzten 8 Jahre nachweisen kann oder wenn er mindestens 5 Jahre mit einem österreichischen Ehepartner verheiratet war und seinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat. Erleichterungen bestehen für Jugendliche.


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