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Berufskrankheiten#

Meist chronisch verlaufende Erkrankungen, die durch Arbeitsverfahren, Arbeitsweise oder zu verarbeitende Stoffe entstehen. Auslöser sind chemische Stoffe (Arsen, Benzol, Blei, Phosphor, Quecksilber usw.) oder physikalische Einflüsse (ständiger Druck, Erschütterungen, Lärm, Strahlung), Infektionserreger (in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), Staub, Thomasmehl oder Asbeste, die Atemwege oder Lunge belasten. Auch Hautkrankheiten (Berufsdermatosen) können unter Berufskrankheiten fallen. Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten ist dem ASVG als Anlage I beigefügt, sie werden im Sinne der Unfallversicherung entschädigt.