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Berufstitel#

Berufstitel sind - im Unterschied zu Amtstiteln - Titel, die vom Bundespräsidenten an Personen verliehen werden, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. Als Voraussetzungen für eine derartige Auszeichnung werden genannt:

  • es werden nur herausragende Vertreterinnen/Vertreter ihres Berufes ausgezeichnet
  • es müssen nachweisbare hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet bzw. ausgezeichneter Verwendungserfolg bei Bundesbediensteten vorliegen
  • die Verleihung sollte erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen (Ausnahme: Die Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor kann bereits ab dem 45. Lebensjahr erfolgen) und der Antrag soll spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der zu würdigenden Tätigkeit gestellt werden.

Zwischen der Verleihung von zwei unterschiedlichen Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) muss eine Interkallarfrist von fünf Jahren eingehalten werden. Eine Anregung zur Verleihung eines Berufstitels ist an das jeweils zuständige Bundesministerium zu richten. Dieses leitet Vorschläge, die intern positiv beurteilt werden, an die Präsidentschaftskanzlei weiter. Für eine Anregung, durch wen auch immer, sind ein formloses Schreiben, ein Lebenslauf und die Begründung für die Anregung (Darstellung der Verdienste, die die Auszeichnungswürdigkeit erweisen) erforderlich.

Hier eine Übersicht der Berufstitel nach Berufsgruppen:

  • Hofrätin, Hofrat (HR) für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts, für Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen
  • Regierungsrätin, Regierungsrat (RgR) für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts, für Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen
  • Amtsrätin, Amtsrat (AR) für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden
  • Kanzleirätin, Kanzleirat (KzlR) für Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden
  • Kommerzialrätin, Kommerzialrat (KommR) für Angehörige des Wirtschaftslebens
  • Ökonomierätin, Ökonomierat (ÖkR) für Angehörige landwirtschaftlicher Berufe
  • Medizinalrätin, Medizinalrat (MedR), Obermedizinalrätin, Obermedizinalrat (OMedR) für Angehörige des ärztlichen Berufes
  • Veterinärrätin, Veterinärrat (VetR) für Angehörige des tierärztlichen Berufes
  • Technische Rätin, Technischer Rat (TR) für Angehörige technischer Berufe
  • Baurätin honoris causa (h.c.), Baurat honoris causa (h.c.) für Personen, die auf technisch-wissenschaftlichem, praktisch-technischem und baukünstlerischem Gebiet tätig sind
  • Bergrätin honoris causa (h.c.), Bergrat honoris causa (h.c.) für Personen, die auf dem Gebiet des Berg- und Hüttenwesens tätig sind
  • Forsträtin honoris causa (h.c.), Forstrat honoris causa (h.c.) für Personen, die auf dem Gebiet des Forstwesens tätig sind
  • Schulrätin, Schulrat (SR), Oberschulrätin, Oberschulrat (OSR) für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
  • Studienrätin, Studienrat (StR), Oberstudienrätin, Oberstudienrat (OStR) für Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
  • Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor (UnivProf) für Außerordentliche Universitätsprofessorinnen/Außerordentliche Universitätsprofessoren an Universitäten nach mehrjähriger Lehr- und Forschungstätigkeit und für Lehrpersonen (Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten, die nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen) an Universitäten nach einer mindestens 15-jährigen Lehr- und Forschungstätigkeit
  • Kammersängerin, Kammersänger (KSäng), Kammerschauspielerin, Kammerschauspieler (KSchausp) für Personen, die als Künstlerinnen/Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind
  • Professorin, Professor (Prof) für Personen, die auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, der Kunst, der Volkskultur und des Musealen Sammelns tätig sind und für Personen, die im Bereich der Wissenschaft tätig sind

Literatur#

  • M. Welan, Der Bundespräsident, 1992