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Amtstitel#

Österreich verfügt im Bereich des öffentlichen Dienstes über verschiedene Amtstitel bzw. Verwendungsbezeichnungen, die von der jeweiligen Besoldungs- bzw. Verwendungsgruppe abhängig sind. Bestimmte Institutionen und Einrichtungen des Bundes (z.B. Spanische Hofreitschule) verfügen über zusätzliche eigene Titel.

Die Verleihung erfolgt durch den Bundespräsidenten, der jedoch Teile dieser Ermächtigung an jeweils fachlich zuständige BundesministerInnen delegiert hat. Pensionierte Beamte sind berechtigt, den Amtstitel oder die Verwendungsbezeichnung weiterzuführen, es muss jedoch der Zusatz "im Ruhestand" ("i.R.") hinzugefügt werden.

(Berufstitel hingegen sind Auszeichnungen für besondere Leistungen. Sie werden vom Bundespräsidenten an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben.)

Für Beamte und Beamtinnen der allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung sind folgende Amtstitel vorgesehen – abhängig von Verwendungsgruppe bzw. Dienstklasse:

  • Beamtin/Beamter (B)
  • Amtswartin/Amtswart (AW)
  • Oberamtswartin/Oberamtswart (OAW)
  • Offizialin/Offizial (Offzl)
  • Oberoffizialin/Oberoffizial (OOffzl)
  • Kontrollorin/Kontrollor (Kontr)
  • Oberkontrollorin/Oberkontrollor (OKontr)
  • Fachinspektorin/Fachinspektor (FI)
  • Fachoberinspektorin/Fachoberinspektor (FOI)
  • Revidentin/Revident (Rev)
  • Oberrevidentin/Oberrevident (ORev)
  • Amtssekretärin/Amtssekretär (ASekr)
  • Amtsrätin/Amtsrat (AR)
  • Amtsdirektorin/Amtsdirektor (ADir)
  • Kommissärin/Kommissär (Kmsr)
  • Oberkommissärin/Oberkommissär (OKmsr)
  • Rätin/Rat (R)
  • Oberrätin/Oberrat (OR)
  • Hofrätin/Hofrat (HR)
  • Ministerialrätin/Ministerialrat (MinR)
  • Sektionschefin/Sektionschef (SektChef)

Weiterführendes#

Literatur#

  • A. Heindl und J. Stierschneider, Dienstrecht der Bundesbeamten, 1986