Bewährungshilfe#
Gerichtlich angeordnete Betreuung Straffälliger nach bedingter Verurteilung oder Entlassung. Während der damit verbundenen Probezeit werden die Probanden durch Sozialarbeiter unterstützt (Einzelfallhilfe), um ihre Resozialisierung zu fördern und Rückfälle zu verhindern; Bewährungshilfe heißt daher auch die darauf spezialisierte Methode der Sozialarbeit. Der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit bietet als Vertragspartner des Justizministeriums Dienstleistungen in den Bereichen Bewährungshilfe, außergerichtlicher Tatausgleich und Haftentlassenenhilfe an und betreut Dienste und Einrichtungen. Jährlich werden zirka 30.000 Personen betreut.
Literatur#
- A. Mirecki und K. Preiß, Grundriß des österreichischen Bewährungshilferechts, 1985