unbekannter Gast

Bundesstaat#

Österreich ist ein Bundesstaat (vergleiche Artikel 2 Bundes-Verfassungsgesetz) und wird nach dem Prinzip des Föderalismus aus 9 selbständigen Bundesländern gebildet. Die Staatsgewalten Gesetzgebung und Vollziehung sind zwischen den Körperschaften Bund und Bundesländer aufgeteilt, Gerichtsbarkeit ist ausschließlich Bundessache.


Andere interessante NID Beiträge

Bild 'default'
*
Bild 'default'
*
Bild 'default'

Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren
Andere interessante Austria-Wiki Beiträge