Diözesanrat#
auch Pastoralrat genannt
Seine Errichtung in den Diözesen hängt von den Umständen der Seelsorge ab. Der Diözesanrat besteht aus Klerikern, Mitgliedern von religiösen Instituten und vor allem aus Laien; er hat beratende Funktion und wird auf Zeit nach den vom Bischof gegebenen Vorschriften konstituiert.
Literatur#
- H. Schwendenwein, Das neue Kirchenrecht, 1983
- Schematismen der Diözesen Österreichs 1991-93
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