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Dienstzweige#

Gemäß Dienstrechtsgesetz von 1979 die Einteilung der Beamtendienstposten nach Art der Vorbildung und Verwendung (A: höherer Dienst, B: gehobener Dienst, C: Fachdienst, D: mittlerer Dienst, E: Hilfsdienst). Die Dienstzweigeverordnung legt auch die einzelnen Amtstitel fest. Richter sind von einer derartigen Einteilung ausgenommen.


Bei Lehrern werden folgende Verwendungsgruppen unterschieden:

  • Hochschullehrer und Lehrer an Pädagogischen Akademien
  • L1 (mit Hochschulbildung) für Lehrer an AHS und BHS
  • L2 für Lehrer an Pflichtschulen
  • L3 für Arbeitslehrer


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