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Doktor #

lateinisch = Lehrer


Höchster akademischer Grad (Promotion), im Mittelalter gleichwertig mit Magister. Der Grad wurde zunächst wegen der kostspieligen Verleihungszeremonien nur selten an den oberen Fakultäten (Theologie, Jurisprudenz, Medizin) erworben. Als seit dem 16. Jahrhundert der Magistertitel immer geringer geachtet wurde (Aufhebung 1786), konnte man auch an der artistisch (philosophischen) Fakultät zum Doktor promoviert werden. Im 20. Jahrhundert wurde schrittweise das bislang den Universitäten vorbehaltene Recht der Verleihung der Doktortitels auch den anderen wissenschaftlichen Hochschulen (seit 1975 ebenfalls als Universität bezeichnet) gestattet. Die Zulassung zu den Prüfungen zur Erlangung des Doktorats war und ist - im Lauf der Jahrhunderte sich wandelnd - an persönliche und fachliche Voraussetzungen gebunden.

Seit 1966 ist im Verkehr mit den staatlichen Behörden die Führung eines erworbenen Doktortitels (unter Beifügung der besonderen Fachrichtung) nicht mehr verpflichtend, seine Ersichtlichmachung in amtlichen Ausfertigungen kann aber verlangt werden.