Einheitswert#
Für bestimmte wirtschaftliche Einheiten (Betriebe, Grundstücke) vom Finanzamt als einheitliche Bemessungsgrundlage verschiedener Steuern (Bodenwertabgabe, Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer; bis 1993 insbesonders Vermögensteuer) festgelegter Wert.
Literatur#
- W. Doralt und H. G. Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, Band 2, 1988
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