Grundsteuer#
Bundesgesetzlich geregelte ausschließliche Gemeindesteuer vom Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsgrundstücke). Befreiungen bestehen für öffentlichen und gemeinnützigen Grundbesitz. Die Finanzämter setzen auf Basis des Einheitswerts den Grundsteuermessbetrag bescheidmäßig fest, aufgrund dessen die Grundsteuer von den Gemeinden unter Anwendung eines Hebesatzes festgesetzt und eingehoben wird. Die Entrichtung erfolgt in vierteljährlichen Raten.
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