Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast

Grundbesitz#

Innehabung einer Liegenschaft mit dem Willen, sie als die seinige zu behalten. Im allgemeinen Sprachgebrauch findet sich häufig die Bezeichnung "Grundbesitz" für Grundeigentum (Eigentum, Grundbuch). Abgesehen vom Eigentumsrecht sind folgende dingliche Rechte an Grund und Boden möglich: Dienstbarkeit, Reallast, Pfandrecht und Baurecht. Den Grundverkehr regeln eigene Grundverkehrsgesetze, wonach Rechtsgeschäfte über land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden der Genehmigung der Grundverkehrskommission (kollegiale Landesbehörde) unterliegen. Der Grundstückserwerb durch Ausländer in Österreich unterliegt ebenfalls dieser Genehmigungspflicht. Grundbesitz in Österreich unterliegt der Grundsteuer, Grundstückserwerb der Grunderwerbssteuer.


Andere interessante NID Beiträge

Bild 'default'
*
Bild 'default'
*
Bild 'default'

Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren
Andere interessante Austria-Wiki Beiträge