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Grundbesitz#

Innehabung einer Liegenschaft mit dem Willen, sie als die seinige zu behalten. Im allgemeinen Sprachgebrauch findet sich häufig die Bezeichnung "Grundbesitz" für Grundeigentum (Eigentum, Grundbuch). Abgesehen vom Eigentumsrecht sind folgende dingliche Rechte an Grund und Boden möglich: Dienstbarkeit, Reallast, Pfandrecht und Baurecht. Den Grundverkehr regeln eigene Grundverkehrsgesetze, wonach Rechtsgeschäfte über land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden der Genehmigung der Grundverkehrskommission (kollegiale Landesbehörde) unterliegen. Der Grundstückserwerb durch Ausländer in Österreich unterliegt ebenfalls dieser Genehmigungspflicht. Grundbesitz in Österreich unterliegt der Grundsteuer, Grundstückserwerb der Grunderwerbssteuer.