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Gemeindewappen#

Gemeindewappen sind Gemeinschaftssymbole, deren Wurzeln bis ins 12. Jahrhundert zurückreichen, als Städte Siegel annahmen, mit denen sie sich zu rechtsfähigen Gemeinschaften erklärten. Als gesetzlich geschütztes Zeichen repräsentiert es die Gemeinde als kleinste politische Einheit des öffentlichen Lebens in Österreich. Daher muss das Wappen im Amtssiegel jeder Gemeinde geführt werden und dient darüber hinaus auch als Zeichen der Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit aller Gemeindebürger. Gemeindewappen sind aber keine Logos und auch keine Corporate Identities, die in unserer schnelllebigen Zeit auftauchen und sobald sich die Mode oder der Zeitgeschmack geändert haben wieder verschwinden oder durch etwas anderes ersetzt werden. Ein Wappen ist durch seine jahrhunderte lange Entwicklung ein zeitloses Objekt der Kultur und des Rechtslebens, das Kontinuität verkörpert.


Ihre beiden Wurzeln sind einerseits in der Entstehung der Wappen zusehen, andererseits in der Entwicklung des Städtewesens an sich. Das adelige Vollwappen mit Helm, Krone, Helmzier und Helmdecken auf der einen Seite und das Stadtsiegel als Zeichen der Rechtsfähigkeit auf der anderen Seite. Zwei Entwicklungsstränge, die im 12. Jahrhundert ihren Ausgang nahmen und bald nicht mehr zu trennen waren. Die Verbreitung der Wappen und das Verlangen danach erfassten bald alle Schichten der Gesellschaft. Im Bürgertum war der Wunsch, in den Adelsstand erhoben zu werden und damit ein Adelswappen zu bekommen, bis 1918 ungebrochen stark. Dieses Verlangen wurde 1919 jedoch abrupt beendet, da mit dem Adelsaufhebungsgesetz 1919 nicht nur alle Adelswappen verboten, sondern auch sogar die so genannten bürgerlichen Wappen aufgehoben worden waren. Somit blieben nunmehr außer dem Staat und seinen Behörden nur noch die Städte, Märkte und Gemeinden als alleinige wappenführende Institutionen übrig. Theoretisch blieben auch noch die hohen kirchlichen Würdenträger, die ein Wappen führen dürfen übrig, da sie Amtswappen besitzen könnten, das als persönliches Wappen angesehen wird. Der Bekanntheitsgrad derselben ist jedoch sehr gering und wird auch nicht von Allen, die dies könnten, tatsächlich ausgeübt.


Die Gemeindewappen sind reglementierte Hoheitszeichen mit einer eigenen Formensprache und strengen Regeln, die sich seit Jahrhunderten entwickelt haben. Die enormen Größenunterschiede in den heutigen Anwendungen (Amtssiegel, Wandbild, Gemeindefahne etc.) setzen voraus, dass es nicht zu kleinteilig und bunt gestaltet wird, da sonst seine Übersichtlichkeit und Lesbarkeit leiden.


Die Erstellung und Gestaltung des einer Gemeinde zu verleihenden Wappens erfolgt durch das jeweilige Landesarchiv, als fachlich-wissenschaftlich zuständige Abteilung der jeweiligen Landesregierung, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde; d.h. das Landesarchiv wird dadurch zu einem Quasi-Heroldsamt. Eine 1968 in Salzburg zusammengetretene Expertenkonferenz arbeitete ein Zehn-Punkte-Programm aus, um eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise bei der Wappengestaltung zu erreichen. Diese Wappenrichtlinie befasste sich in vier Punkten auch mit der Gestaltung von Wappen:

  1. Der Entwurf des Gemeindewappens soll die Geschichte der Gemeinde sowie deren wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Stellung innerhalb des Bundeslandes zum Inhalt haben.

  2. Das Gemeindewappen soll den Grundsätzen der Heraldik entsprechend gestaltet werden:
    1. einfach, klar und gut verkleinerungsfähig, mit möglichst wenigen Schildteilungen,
    2. nach den heraldischen Farbenregeln.

  3. Für den Inhalt des Gemeindewappens können ganz oder teilweise herangezogen werden:
    1. der Name des Ortes (redendes Wappen),
    2. überlieferte Siegelbilder der Gemeinde, soweit sie Punkt 2 entsprechen,
    3. Kirchen- und Pfarrsiegel, möglichst auf die Symbole beschränkt,
    4. Wappen von Grundherrschaften und Familien, unter Wahrung etwa bestehender Rechte,
    5. Zunftzeichen und Symbole des Wirtschaftslebens,
    6. geographische Lage.

  4. Für die Gestaltung des Gemeindewappens sind nicht zulässig:
    1. das Bundeswappen und die Länderwappen,
    2. Landschaftsdarstellungen und Ortssilhouetten,
    3. Buchstaben, Monogramme und Ziffern.


Mit dieser Richtlinie sollten vor allem die immer wieder vorgeschlagenen „Lehrer-Entwürfe“, zurückgedrängt werden. Das sind Wappenskizzen, bei denen man in unzähligen Feldern die ganze Gemeindegeschichte und Gemeindetopographie unterzubringen suchte. Ein Vorhaben, das - schon aus politischen Gründen - nicht immer glückte. Denn Gemeindewappen können leicht auch zum Politikum werden, besonders dann, wenn es zwei Parteien gibt, die unterschiedliche Symbole im Schild unterzubringen versuchen. Nachdem Vorarlberg (1970), Salzburg (1984), Tirol (1995), Oberösterreich (1996), Wien als besonderer Fall (faktisch 2002) und zuletzt Kärnten (2006) ihre Kommunalheraldik abgeschlossen haben, werden Burgenland, Steiermark und Niederösterreich in den nächsten Jahren folgen.

Literatur#

  • Herbert Erich Baumert: Oberösterreichische Gemeindewappen (= Ergänzungsband zu den Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 8), Linz 1996
  • Karl-Heinz Burmeister: Die Gemeindewappen von Vorarlbert, Sigmaringen 1975
  • Wilhelm Deuer: Die Kärntner Gemeindewappen. Vom Siegel privilegierter Bürgergemeinden zum demokratischen Gemeinschaftssymbol. Klagenfurt 2006
  • Peter Diem/ Michael Göbl/ Eva Saibel: Die Wiener Bezirke. Ihre Geschichte, ihre Persönlichkeiten, ihre Wappen (= Perlen-Reihe Bd. 1010), Wien/ Frankfurt am Main 2002
  • Werner Köfler/ Wilfried Beimrohr: Wappen der Tiroler Gemeinden, Innsbruck 1995
  • Friederike Zaisberger/ Nikolaus Pfeiffer: Salzburger Gemeindewappen (= Schriftenreihe des Salzburger Landesarchivs 3), Salzburg 1985


Beispiele#

Nachstehend sollen einige neuere Gemeindewappen veröffentlicht werden, die im 20. Jahrhundert verliehen wurde, um zu zeigen, wie diese gestaltet sein können, wobei einige gute Beispiele weniger guten gegenübergestellt werden:

Wappen von Scheffau
Scheffau


Scheffau am Wilden Kaiser (Tirol) bekam das Wappen 1982 verliehen: In Silber über grünem linken Schrägfuß ein schwarzgezungter goldenbewehrter schwarzer Adlerkopf. Das Wappen versinnbildlicht den Namen der Gemeinde, der in seiner ursprünglichen Form „Schiefe Au“ bedeutet, und das Kaisergebirge, das eines der Rückzugsgebiete des Adlers ist.

In klarer übersichtlicher Form, mit wenigen, aber kontrastierten Farben wird hier eine gute Wappenkomposition geboten.







Wappen von Zederhaus
Zederhaus


Zederhaus (Salzburg) bekam das Wappen 1980 verliehen: Der Schild schräglinks überzogen vom Mittelteil einer Zederhauser Prangstange, geschmückt mit bunten Bändern und Blumen; oben in Blau wachsend der goldnimbierte hl. Johannes der Täufer, bekleidet mit brauner, ärmelloser, härener Kutte, die Rechte gestützt auf den goldenen Kreuzstab, spiralförmig locker umwunden mit silbernem Band, mit der Linken aus goldener Schale das Taufwasser spendend; unten in Grün eine schräglinke silberne Adler-Flaumfeder. Die mit frischen Blumen geschmückten Prangstangen werden jährlich am Fest des Patrons Johannes des Täufers, dem 24. Juni, in feierlicher Prozession durch den Ort getragen. Die Prangstange und die Figur des Heiligen sind Symbole für die Geschichte und das Brauchtum der Gemeinde Zederhaus. Bekannt wurde die Gemeinde durch das Wandergewerbe der Schweineschneider; ihr Berufs- und Standeszeichen war die Flaumfeder des Adlers.

Auf unübersichtlicher Weise wird hier ein buntes Nebeneinander von vielerlei unterschiedlichen Motiven geboten, das dem Wesen der Heraldik nicht gerecht wird. Hier wurde ein Fremdenverkehrsprospekt wohl mit einem Wappen verwechselt; weniger wäre hier mehr gewesen.

Wappen von Mariapfarr
Mariapfarr


Mariapfarr (Salzburg), bekam das Wappen 1946 verliehen: In Rot ein aus dem linken Schildrand hervorbrechender weißer Adlerfang. Die Motivation dieses Wappens wurde in Anspielung auf das Wappen der ausgestorbenen Familie Thannhausen gewählt, die im Gemeindegebiet begütert war und deren Totenschild von 1483 noch heute in der Pfarrkirche zu sehen ist. Ein einfaches und prägnantes Wappenbild, das in Alltag und Praxis (Gemeindesiegel) gut brauchbar erscheint.








Wappen von Lichtenberg
Lichtenberg


Lichtenberg (Oberösterreich), bekam das Wappen 1969: In Blau auf goldenem Dreiberg ein rot-silbern-rot geteilter, nach oben sich verjüngender Mast, im unteren Teil besteckt mit zwei kurzen, silbernen Leisten und darauf zwei silbernen Schalen, vom oberen Teil des Mastes ausgehend silberne Drillingswellenleisten. Das Wappen soll auf den 157m hohen Rohrmast des Rundfunk- und Fernsehsenders auf dem 925m hohen Lichtenberg als markantes Wahrzeichen der Gemeinde anspielen. Der goldene Dreiberg weist auf den Ortsnamen der aus der alten Bezeichnung „gelichteter (= gerodeter) Berg“ abgeleitet wird.

Ein an sich einfaches und gutes Wappenbild wird durch ein falsches, weil zeitabhängiges Symbol (Antennenmast), abgewertet. Durch technische Entwicklung sieht der Sendermast heute anders aus als zur Zeit des Wappenentwurfs. Wer weiß schon ob ein solcher in hundert Jahren überhaupt noch gebraucht würde.



Wappen von St. Jakob im Rosental
St. Jakob im Rosental


St. Jakob im Rosental (Kärnten), bekam das Wappen 1980 verliehen: Im schräglinks geteilten Schild oben in Rot eine Jakobspilgermuschel, unten in Silber eine rote Rose. Die Muschel ist das Attribut und Symbol des Apostels und Märtyrers Jakobus d. Ä., war aber im Mittelalter allgemeines Kennzeichen der Pilger und Reisenden, da man mit ihr bequem Wasser schöpfen und trinken konnte – daher wir sie auch als Pilger- oder Jakobsmuschel bezeichnet. Die rote fünfblättrige Rose symbolisiert das Rosental, dem die Gemeinde angehört und das sie in ihrem Namen führt. Allerdings leitet sich der Name nicht von der Rose, sondern von der heute stark verfallenen Rasburg zwischen Rosenbach und St. Jakob ab.

Das Wappen bringt auf einfache und wirkungsvolle Weise den Gemeindenamen redend zum Ausdruck.




Redaktion: Michael Göbl