Geschworener#
Unbesoldetes Laienamt zur Entscheidung über bestimmte schwere Straftaten. Die Ausübung ist nach dem Geschworenen- und Schöffengesetz Bürgerpflicht. Die Auswahl erfolgt durch Auslosung der in die Wählerevidenz aufgenommenen und zwischen 25 und 65 Jahre alten Personen. Nicht zu berufen sind bestimmte Kranke, Vorbestrafte, Regierungsmitglieder, Geistliche, Richter usw. Im Fall von unverhältnismäßiger persönlicher oder wirtschaftlicher Belastung ist Befreiung möglich.
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