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Gewerberecht#

Zentrales Gesetz für die Ausübung selbständiger gewerblicher Erwerbstätigkeiten in Österreich ist die Gewerbeordnung 1994 (GewO). Manche Branchen, wie Banken und Versicherungen, unterliegen Sondergesetzen. Zum Gewerberecht zählen auch das Öffnungszeiten- und das Berufsausbildungsgesetz.

Für Handwerke, gebundene Gewerbe und Teilgewerbe, nicht aber für freie Gewerbe, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich (zum Beispiel Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, Lehrabschlussprüfung plus Praxiszeiten). Mit Ausnahme einiger bewilligungspflichtiger Gewerbe (zum Beispiel Waffengewerbe) dürfen Gewerbe bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen aufgrund einer Anmeldung bei der Behörde ausgeübt werden. Zum Schutz von Kunden, Arbeitnehmern, Jugendlichen und der Umwelt enthält die Gewerbeordnung vielfältige Ausübungsvorschriften. Betriebsanlagen sind meist genehmigungspflichtig.

Literatur#

  • W. Kinscher und R. Sedlak, Die Gewerbeordnung, 1996

Weiterführendes#


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