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Gewerkschaftsbund, Österreichischer, ÖGB#

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© Österreichischer Gewerkschaftsbund
Am 15. April 1945 wurde in Wien der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) als demokratische Interessenvertretung österreichischer Arbeitnehmer mit freiwilliger Mitgliedschaft in Gestalt eines überparteilichen Vereins gegründet.

1947 wurden das neue Betriebsrätegesetz und das Kollektivvertragsgesetz beschlossen und dem ÖGB die Kollektivvertragsfähigkeit zuerkannt. 1947 überschritt die Mitgliederzahl des ÖGB die Millionengrenze. Im Zuge des ersten ÖGB-Bundeskongresses 1948 wurden 16 Fachgewerkschaften gegründet. Die Anzahl dieser - heute "Teilgewerkschaften" genannt - hat sich durch Zusammenschlüsse auf sieben reduziert.


Der ÖGB ist Mitglied der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft, eines informellen Systems der freiwilligen Zusammenarbeit der Verbände und Vereinigungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Der ÖGB ist Teil eines europäischen und weltweiten Netzwerkes gewerkschaftlicher Organisationen, u.a. des Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB).

Der ÖGB will eine gerechte Arbeitswelt mit guten Arbeitsbedingungen und fairen Einkommen; mit gesetzlich und kollektivvertraglich geregelten und rechtlich verbindlichen Arbeitsbeziehungen und einer starken Mitbestimmung.


Struktur

Der Bundeskongress ist das höchste Gremium des ÖGB. Die Delegierten legen alle fünf Jahre die politischen Ziele fest und wählen den Präsidenten/die Präsidentin, zwei VizepräsidentInnen, die ÖGB-Vorstandsmitglieder und die Kontrollkommission.

Das höchste Entscheidungsgremium zwischen den Bundeskongressen ist der Bundesvorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte des ÖGB zwischen den Sitzungen des Bundesvorstands, verwaltet das Vermögen und koordiniert die politische Arbeit.

Die Kontrollkommission des ÖGB überwacht die Einhaltung der Statuten und die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses. Sie kontrolliert die Kassen- und Vermögensstände sowie alle finanziellen und wirtschaftlichen Einrichtungen des ÖGB.

Der ÖGB gliedert sich in sieben Gewerkschaften, denen die Mitglieder - je nach Job - angehören. Neben der zentralen Organisation auf Bundesebene ist der ÖGB auch regional gegliedert: in acht Landesorganisationen und zahlreichen Regionalorganisationen.

Präsidenten des ÖGB


Teilgewerkschaften des ÖGB
  • Gewerkschaft Öffentlicher Dienst - GÖD
  • Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier - GPA djp
  • Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe - GdG kmsfb
  • Gewerkschaft Bau-Holz - GBH
  • Gewerkschaft vida - vida
  • Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - GPF
  • PRO-GE die Produktionsgewerkschaft

Video zum Thema#


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ZIB ÖGB-Reform (24.11.2006)

(mit freundlicher Genehmigung des ORF und EuScreen)


Weiterführendes#

Literatur#

  • F. Klenner, Die österreichische Gewerkschaftsbewegung, Entstehung, Entwicklung, Zukunft, 1987
  • R. Streiter, Österreichs kommunistische Gewerkschafter in der 2. Republik, 1989
  • Vom 1. bis zum 12. Bundeskongreß, 1992
  • F. Klenner, Der ÖGB 1945-55, 1991
  • F. J. Lackinger, Der ÖGB 1956-82, 1993


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