Halsgerichtsordnung#
Landgerichtsordnung, Bezeichnung für die vom 15. bis zum 17. Jahrhundert erlassenen Patente über Strafrecht und Strafverfahren. Die 1. Halsgerichtsordnung war die Malefizordnung Maximilians I. für Tirol 1499, ihr folgte die Landgerichtsordnung für Niederösterreich von 1514. Die weiteren Halsgerichtsordnungen basierten auf der 1532 vom Reichstag zu Regensburg beschlossenen Constitutio Criminalis Carolina (C. C. C.) Karls V., die in Österreich bis 1769 gültig war. Halsgerichtsordnungen ergingen für Niederösterreich 1540, für Oberösterreich 1559, für die Steiermark 1574, für Kärnten 1577. Im 17. Jahrhundert war die 1656 erlassene Landgerichtsordnung für Niederösterreich (Leopoldina) am bedeutendsten. Diese Halsgerichtsordnung beinhalteten harte Strafen, wie Vierteilen, Rädern, Ertränken, Lebendig-Begraben und Feuertod. Sie wurden durch die Constitutio Criminalis Theresiana ersetzt.
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