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Haus#

  1. Behausung: stilistisch und nach der Größe äußerst vielfältig, je nach Funktion (Bauernhaus, Bürgerhaus, Miethaus, Einfamilienhaus usw.), Alter, Region, sozialer Position und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Erbauer und Benützer. Die meisten Häuser in Österreich sind seit dem 2. Weltkrieg erbaut worden.

  2. Soziale Gruppe: ursprünglich auf Haus im Sinn von 1) bezogen: Das Haus stand traditionell unter der "Hausherrschaft" eines "Hausherrn" und einer "Hausfrau"; umfasste alle unter dieser Herrschaft stehenden Menschen (verwandte und nichtverwandte). Mit der Hausherrschaft waren gewisse Selbstverteidigungsrechte (zum Beispiel Totschlagsrecht gegenüber dem unbefugten Lauscher nach den österreichischen Taidingen des Spätmittelalters) und Immunität verbunden (der Bauer sollte in seinem Haus so sicher sein wie der Herzog in seiner Burg). Daraus entwickelte sich ein Teil der bürgerlichen Grundrechte ("Hausrecht").

  3. Sonderform: Haus als Adelshaus, namengebender Sitz und Kern der nach dem Haus benannten Herrschaft.

Literatur#

  • O. Brunner, Land und Herrschaft, 5/1965
  • M. Mitterauer, Grundtypen alteuropäischer Sozialformen. Haus und Gemeinde in vorindustriellen Gesellschaften, 1979.


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