Herrenhaus#
Die erste Kammer im ehemaligen österreichischen Reichsrat bestand von 1861 bis 1918; sie setzte sich aus 4 Kategorien von Mitgliedern zusammen:
- aus den berufenen Erzherzögen
- aus den Erzbischöfen und Bischöfen, denen fürstlicher Rang zukam
- aus Angehörigen jener Adelsgeschlechter, denen der Kaiser die "erbliche Reichsratswürde" verliehen hatte
- aus österreichischen Staatsbürgern, die vom Kaiser für Verdienste um Staat und Kirche, Wissenschaft und Kunst auf Lebenszeit berufen worden waren.
Literatur#
- G. Stourzh, Die Entwicklung der ersten Kammer in der österreichischen Verfassung unter besonderer Berücksichtigung der Zeit von 1848-61, Dissertation, Wien 1951.
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