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Hofkammer#

Behörde, die das Vermögen des Herrschers ("Kammergut") verwaltete. Erstmals unter Maximilian I. 1494 als "Raitkammer" für die niederösterreichischen Länder geschaffen, ab 1495 für Tirol. Unter Ferdinand I. wurde die Hofkammer ab 1527 sukzessive zu einer Art Finanz- und Wirtschaftsministerium des Hofs bzw. Gesamtstaates. Durch Teilung entstanden 1564 auch in Innsbruck und Graz eigene Hofkammern. Ab Maria Theresia und Joseph II. häufig umstrukturiert, unterstand die "allgemeine Hofkammer" 1816-48 dem Finanzminister. Seit 1848 Finanzministerium.

Literatur#

  • T. Fellner, H. Kretschmayr und F. Walter, Die österreichische Zentralverwaltung, 1907-71


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