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Hofrat#

Zunächst Mitglied der von Kaiser Maximilian I. errichteten Behörde, seit 1765 Titel für hohe österreichische Beamte. In den Zentralstellen 1850 als Amtstitel abgeschafft, wurde der Hofrat als solcher bei der Behördenreform 1873 für nachgeordnete Dienststellen eingeführt, unter anderem für Leiter zentraler Ämter, hohe Beamte der Statthalterei sowie als Auszeichnung für Hochschul- und Gymnasiallehrer. Heute als Amtstitel (Hofrat, Wirklicher Hofrat, in Niederösterreich Vortragender Hofrat) beim Bund und den Ländern (außer Wien und Kärnten) unter anderem in folgenden Institutionen in Verwendung: Finanzlandesdirektion, Polizei (Konzeptsbeamte), Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice, höherer Dienst der Arbeitsinspektorate, des Archivdiensts und der Universitätsverwaltung. Vom Bundespräsidenten wird der Berufstitel Hofrat an Verwaltungsbeamte verliehen.

Literatur#

  • J. Ulbrich, Das österreichische Staatsrecht, 1909


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