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Kartelle #

sind Vereinbarungen von rechtlich selbständig bleibenden Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, um die Ertragslage der Kartellteilnehmer zu verbessern. Die Durchführung eines Kartells ist erst nach Anmeldung und Genehmigung zulässig. Maßgebliches Kriterium für die Zulassung eines Kartells ist seine volkswirtschaftliche Rechtfertigung. Zur Entscheidung von Kartellsachen wurde das Kartellgericht beim Oberlandesgericht Wien und das Kartellobergericht beim Obersten Gerichtshof eingerichtet. Das Kartellgesetz 1988 enthält Vorschriften zu Kartellen und zu anderen Wettbewerbsbeschränkungen.

Literatur#

N. Gugerbauer, Das Kartellgesetz, 1989; H. Hanreich, in: K. Wenger (Hg.), Grundriß des österreichischen Wirtschaftsrechts II, 1990.