Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Landesgerichte#

(Gerichtshöfe erster Instanz). Von den 18 Landesgerichten befindet sich (unter anderem) eines in jeder Landeshauptstadt (für Vorarlberg in Feldkirch); sie sind neben den Bezirksgerichten Gerichte erster Instanz; in Handelssachen werden sie als Handelsgericht tätig bzw. in Wien das eigens eingerichtete Handelsgericht; für Arbeits- und Sozialrechtssachen als Arbeits- und Sozialgericht bzw. in Wien das Arbeits- und Sozialgericht; in Wien und Graz gibt es jeweils Landesgerichte für Zivilrechtssachen und für Strafsachen. Weiters sind die Landesgerichte zweite Instanz für die Bezirksgerichte (in Handelssachen als Handelsgericht, in Wien aber das Handelsgericht Wien).