Landesverfassungen#
Die Bundesländer besitzen eigene Landesverfassungen, welche "die Bundesverfassung nicht berühren" dürfen (Artikel 99 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz). Zur Beschlussfassung betreffend die Landesverfassung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtags und eine Mehrheit von mindestens 2 Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bundesländer.
Literatur#
F. Koja, Das Verfassungsrecht der österreichischen Bundesländer, 21988.
Andere interessante NID Beiträge
Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren