Landtafel#
1) Aufzeichnungen von Rechtsgeschäften des Adels, 1321 für Böhmen und 1348 für Mähren eingerichtet;
2) Beurkundung von landrechtlichen Urteilssprüchen, Statuten und Landtagsbeschlüssen. In den österreichischen Ländern wurden Zusammenstellungen anerkannter Privilegien eines Landes und das Verzeichnis des adeligen Grundbesitzes Landtafel genannt. Diese wurden nach 1848 neben den Grundbüchern in den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich weitergeführt. Durch das Grundbuchumstellungsgesetz vom 27. 11. 1980 (Bundesgesetzblatt Nummer 550/1980) wurden die Landtafeln in das allgemeine Grundbuch übergeführt und 1986 auf EDV umgestellt.
Literatur#
U. Floßmann, Landrechte als Verfassung, Linzer Universitätsschriften, Monographien, Band 2, 1976
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