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Lehr- und Lernfreiheit#

1848 von den Studenten gefordert und durchgesetzt, fand nur als Lehrfreiheit im heute noch gültigen Staatsgrundgesetz von 1867 ihre Verankerung ("Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei"), die Lernfreiheit musste hingegen bald durch Studienpläne und Pflichtkollegien wesentliche Einschränkungen hinnehmen. Sie wurde jedoch im § 5 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes von 1966 wieder ausdrücklich festgehalten, allerdings "nach Maßgabe der Studienvorschriften".