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Lombardo-venezianisches Königreich#

Durch die Wiener Kongressakte vom 9. 6. 1815 wurden die 1813/14 von Österreich zurückeroberten Gebiete in Norditalien als Lombardo-venezianisches Königreich organisiert und einem Vizekönig unterstellt. Es umfasste 47.500 km² und 1857 5.173.000 Einwohner. Der westliche Teil war das ehemalige Herzogtum Mailand, das 1714 als ehemals spanischer Besitz an Karl VI. gekommen war und bis 1797 österreichisch blieb, und Mantua, das 1708 nach dem Aussterben der Linie Gonzaga-Nevers an die Habsburger gekommen und 1745 mit dem Herzogtum Mailand vereinigt worden war. Im östlichen Teil bestand es aus der ehemaligen Republik Venedig, die 1797 der österreichischen Monarchie einverleibt, aber 1805 dem italienischen König zugeschlagen wurde.


Die Amtssprache war italienisch, die Gesetze des Königreichs Italien der Napoleonischen Zeit bestanden (bis 1815) weiter. Die österreichische Verwaltung hatte aber mit den im Vergleich zur übrigen Monarchie unterschiedlichen sozialen und politischen Strukturen und der nationalen Bewegung (Risorgimento) zu kämpfen. Am 25. 2. 1848 wurde das Standrecht verhängt, am 17. 3. 1848 brach in Mailand und Venedig ein Volksaufstand aus, in den das Königreich Sardinien eingriff. Noch im Sommer 1848 konnten die österreichischen Truppen unter Radetzky Mailand erobern, 1849 neuerlich bei Novara siegen und Venedig bis August 1849 erobern. Der Belagerungszustand blieb bis 1854 bestehen. 1851 wurde das Königreich in 2 Kronländer geteilt; nach den österreichischen Niederlagen bei Magenta und Solferino musste die Lombardei 1859 im Frieden von Villafranca bei Verona an das Königreich Sardinien abgetreten werden, Venetien 1866 an das Königreich Italien, obwohl die Österreicher bei Custozza gesiegt hatten.

Literatur#

  • F. Pesendorfer, Eiserne Krone und Doppeladler. Das Königreich Lombardo-Venetien 1814-66, 1992
  • B. Mazohl-Wallnig, Österreichischer Verwaltungsstaat und administrative Eliten im Königreich Lombardo-Venetien 1815-59, 1993
  • Romanelli, R. (2000). Die Familie in der italienischen Zivilgesetzgebung. Rechtskultur, Rechtswissenschaft, Rechtsberufe im 19. Jahrhundert. Professionalisierung und Verrechtlichung in Deutschland und Italien. Berlin, Duncker & Humblot. Seite 147
  • Olechowski, T. (2006). Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht. Wien, Manz. Seite 16


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