Nürnberger Gesetze#
Das am 15. 9. 1935 vom deutschen Reichstag anlässlich des Parteitags der NSDAP verabschiedete "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre". Reichsbürgerschaft sollte künftig nur an "Staatsangehörige deutschen und artverwandten Blutes" verliehen werden. Diesen wurde durch das Blutschutzgesetz die Eheschließung und der außereheliche Geschlechtsverkehr mit Juden verboten. Die Nürnberger Gesetze stellten einen wesentlichen Schritt der Entwicklung dar, die zur fast vollständigen Vernichtung der Juden unter dem Nationalsozialismus führen sollte. Mit dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich traten sie auch in Österreich in Kraft.
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