Nachlass#
Der Begriff Nachlass im weiteren Sinn bezeichnet die Gesamtheit des überlieferten archivalischen Materials (z. B. Werke, Briefe, Lebensdokumente), aus dem Besitz einer Person, auf die es sich bezieht. Wenn derartige Materialien schon bei Lebzeiten einer Bibliothek, einem Archiv oder Museum zur Verfügung gestellt werden, spricht man von Vorlass.
Die Österreichische Nationalbibliothek, die Tausende Nachlässe und Vorlässe archiviert, stellte 6000 Nachweise österreichischer Persönlichkeiten in Archiven, Bibliotheken, Museen und sonstigen Einrichtungen in Österreich in der Datenbank
"Verzeichnis der künstlerischen, wissenschaftlichen und kulturpolitischen Nachlässe in Österreich" zusammen. Diese wird vom Literaturarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek in Kooperation mit über 200 Partnerinstitutionen vierteljährlich aktualisiert.
Zum leichteren Auffinden gibt es ein Personenlexikon mit bio-bibliographische Kurzinformationen über die Nach- und VorlasserInnen, deren Bestände im "Verzeichnis" vertreten sind.
Die Seite Nachlassverwaltende Institutionen enthält Links zu den im "Verzeichnis" nachgewiesenen Institutionen und deren Beständen.
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