Nationalversammlung, Provisorische#
Versammlung der Volksvertreter zur Errichtung des neuen Staats nach der Auflösung der österreichisch-ungarischen Monarchie. Aufgrund des kaiserlichen Manifests vom 16. 10. 1918 versammelten sich am 21. 10. 1918 die 232 deutschsprachigen Mitglieder des 1911 gewählten Abgeordnetenhauses (102 Deutschnationale verschiedener Gruppen, 72 Christlichsoziale, 42 Sozialdemokraten, 16 sonstige) im Niederösterreichischen Landhaus zur "Provisorischen Nationalversammlung" Deutschösterreichs, die einen deutschösterreichischen Staat proklamierte, dem neuen Staat am 30. 10. 1918 eine provisorische Verfassung gab und am 12. 11. 1918 die Republik ausrief. Das am 16. 2. 1919 gewählte Parlament nannte sich "Konstituierende Nationalversammlung". Ihm gehörten nur 170 (statt 250) Abgeordnete (72 Sozialdemokraten, 69 Christlichsoziale, 26 Deutschbürgerliche, 3 sonstige) an, da in Südtirol, Südkärnten, Südsteiermark, in Mähren, Schlesien und im Sudetenland nicht gewählt werden konnte. Sie nahm den Vertrag von Saint-Germain-en-Laye am 6. 9. 1919 an, beschloss am 1. 10. 1920 die Verfassung und endete mit den Wahlen vom 17. 10. 1920.
Literatur#
- R. Neck, Österreich im Jahre 1918, Berichte und Dokumente, 1968
- K. R. Stadler, Die Gründung der Republik, in E. Weinzierl und K. Skalnik, Österreich 1918-38, Band 1, 1983
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