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Oberlandesgerichte#

Die 4 Oberlandesgerichte sind in Wien (für Wien, Niederösterreich und Burgenland), Graz (für Steiermark und Kärnten), Linz (für Oberösterreich und Salzburg) und Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg). Sie entscheiden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gerichtshöfe 1. Instanz, des Handelsgerichts Wien, des Arbeits- und Sozialgerichts Wien und der Strafgerichtshöfe.