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Patentrecht#

Patente werden für technische Erfindungen (keine Entdeckungen) erteilt, sofern diese nicht vom Patentschutz ausgenommen sind (zum Beispiel Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten). Erste Erfindungsprivilegien wurden bereits 1709 erteilt, heute gilt das Patentgesetz 1970 (mit Novellen). Die Anmeldung erfolgt beim Patentamt. Die Schutzfrist beträgt 18 Jahre ab Bekanntmachung im Patentblatt (maximal 20 Jahre ab der Anmeldung). Das Patentrecht bewirkt die ausschließliche, betriebsmäßige Verwertung der Erfindung, es ist übertragbar; die Benutzung der Erfindung kann anderen Personen erlaubt werden (Lizenzen). Das Patentamt (Sitz in Wien) untersteht dem Wirtschaftsministerium und ist für die Erteilung und Verwaltung von Patenten, Marken- und Musterangelegenheiten zuständig. Es gibt periodisch ein amtliches Patentblatt heraus und führt das Patentregister. Gegen eine Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung kann binnen 2 Monaten Berufung beim Obersten Patent- und Markensenat (OPM) erhoben werden. Der OPM (bis 1964 Patentgerichtshof) ist eine aus Richtern und Verwaltungsbeamten zusammengesetzte weisungsfreie Kollegialbehörde.

Literatur#

  • F. Schönherr und G. Kucsko, Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Patentrecht, 1987