Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Pflegevorsorge#

Durch das mit 1. 9. 1993 in Kraft getretene Bundespflegegesetz (BGBl 1993/110) und durch Landespflegegesetze auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Menschen wurde die Pflegevorsorge in umfassender Weise neu geordnet. Es wurde ein einheitliches Pflegegeldsystem geschaffen, das die bisherigen Leistungen, wie Hilflosenzuschüsse und -zulagen, ersetzt und einen Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen abdecken soll. Anspruch auf das nach dem Pflegebedarf gestaffelte Pflegegeld haben behinderte und pflegebedürftige Menschen, unabhängig von Ursache und Art der Behinderung (geistig, körperlich und psychisch Behinderte).