Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Presseförderung#

Gesetzliche Grundlage der Bundespresseförderung ist das mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretene Presseförderungsgesetz 2004.
Zuständig für die Presseförderung des Bundes ist die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).

Das Presseförderungsgesetz 2004 sieht neben der Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen (Abschnitt II) und einer besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (Abschnitt III) eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätsförderung und Zukunftssicherung (Abschnitt IV) vor.

Verleger von Tages- und Wochenzeitungen können unter dem Titel „Qualitätsförderung und Zukunftssicherung“

  • Zuschüsse zu den Ausbildungskosten für Nachwuchsjournalisten
  • Zuschüsse zu den Kosten angestellter Auslandskorrespondenten und
  • eine Refundierung für die Gratisabgabe von Tages- und Wochenzeitungen an Schulen
erhalten.

Gefördert werden können auch Vereinigungen, die sich die Leseförderung zum ausschließlichen Ziel gesetzt haben, Vereinigungen der Journalistenausbildung und Presseklubs sowie Forschungsprojekte auf dem Gebiet des Pressewesens.

Mit der Novelle des Presseförderungsgesetzes 2004 (PresseFG 2004) im Juni 2009 wurde erstmals die Möglichkeit der Förderung einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse geschaffen.

Förderungsvoraussetzungen: Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in Ausführung dazu von der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) erlassenen Richtlinien ersichtlich.

Umfang der Förderungen 2011#

Von den 126 Ansuchen, die bei der KommAustria im Jahr 2011 eingebracht wurden, sind 122 genehmigt worden. Vier wurden mangels Erfüllung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen abgelehnt.

Insgesamt verteilt die KommAustria im Rahmen der Presseförderung heuer 12.375.999,30 Euro, das sind fast 462.000 Euro weniger als im Vorjahr. 14 Tageszeitungen werden mit rund 2,4 Millionen Euro gefördert, 36 Wochenzeitungen erhalten etwas über 2 Millionen Euro. Die besondere Förderung für Tageszeitungen beträgt knapp 6,4 Millionen und dem Förderungsbereich für Qualitätssicherung und Zukunftssicherung wurden gerundet 1,6 Millionen zugesprochen.

2,4 Millionen für die Tageszeitungen#

"Kleine Zeitung Steiermark und Kärnten" - 181.190,70 Euro
"Kurier" - 144.952,60 Euro
"Neue Kärntner Tageszeitung" - 181.190,70 Euro
"Neue Kronenzeitung" - 181.190,70 Euro
"Neue Vorarlberger Tageszeitung" - 144.952,60 Euro
"Neues Volksblatt" - 181.190,70 Euro
"OÖ Nachrichten" - 181.190,70 Euro
"Die Presse" - 144.952,60 Euro
"Salzburger Nachrichten" - 181.190,70 Euro
"Der Standard" - 181.190,70 Euro
"SVZ Salzburger Volkszeitung" - 181.190,70 Euro
"Tiroler Tageszeitung" - 181.190,70 Euro
"Vorarlberger Nachrichten" - 181.190,70 Euro
"WirtschaftsBlatt" - 108.714,50 Euro

2 Millionen für die Wochenzeitungen#

38 Gesuche wurden eingebracht, 36 Gesuche wurden genehmigt, da die "Badener Zeitung" und "Seitenblicke" die Voraussetzungen nicht erfüllten.

Eine Auswahl der geförderten Wochenzeitungen:
"BVZ" - 50.010,60 Euro
"Falter" - 77.333,00 Euro
"Format" - 33.745,30 Euro
"Die Furche" - 81.748,00 Euro
"Die ganze Woche" - 86.050,60 Euro
"Kärntner Nachrichten" - 56.692,10 Euro
"Kirche bunt – St. Pöltner Kirchenzeitung" - 70.190,30 Euro
"KirchenBlatt" - 68.207,70 Euro
"Martinus - Eisenstädter Kirchenzeitung" - 78.879,70 Euro
"Neue Freie Zeitung" - 48.508,90 Euro
"Neues Land" - 86.050,50 Euro
"NEWS" - 68.840,50 Euro
"NÖN" - 87.737,80 Euro
"Österreichische BauernZeitung" - 86.050,50 Euro
"Profil" - 51.630,30 Euro
"Salzburger Woche" - 86.850,50 Euro
"tv media" - 87.737,80 Euro
"Zur Zeit" - Die Wochenzeitung für Österreich - 49.605,60 Euro

6,4 Millionen für die besondere Förderung der Tageszeitungen#

Das größte Stück des Förder-Kuchens soll die regionale Vielfalt der Tageszeitungen fördern. Neun Zeitungen bewarben sich, "Format" und "Profil" wurden abgelehnt, da sie Wochenzeitungen sind. Die 6,4 Millionen wurden somit auf sieben Zeitungen verteilt:

"Neue Kärntner Tageszeitung" - 974.661,00 Euro
"Neue Vorarlberger Tageszeitung" - 786.052,30 Euro
"Neues Volksblatt" - 839.710,90 Euro
"Die Presse" - 1.210.512,50 Euro
"Der Standard" - 1.109.587,50 Euro
"SVZ Salzburger Volkszeitung" - 859.339,60 Euro
"WirtschaftsBlatt" - 626.136,20 Euro

1,6 Millionen für Qualitäts- und Zukunftssicherung#

Alle 64 Gesuche wurden von der KommAustria bewilligt, darunter 11 Tageszeitungen:

"Kärntner Tageszeitung" - 10.973,00 Euro
"Kleine Zeitung Steiermark und Kärnten" - 20.000,00 Euro
"Kurier" - 20.000,00 Euro
"Neue Kronenzeitung" - 20.000,00 Euro
"Neue Vorarlberger Tageszeitung" - 3.000,00 Euro
"Neues Volksblatt" - 20.000,00 Euro
"OÖ Nachrichten" - 20.000,00 Euro
"Die Presse" - 20.000,00 Euro
"Der Standard" - 20.000,00 Euro
"Vorarlberger Nachrichten" - 3.500,00 Euro

Siehe auch: Publizistikförderungsgesetz 1984 (PubFG)

Literatur#

  • Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg (Hg.), Medienbericht 4, 1993

-


Für jeden an politischer Bildung Interessierten höchst interessant und relevant: Von der Kirchen- bis zur Parteizeitung wird der Steurzahler zur Kasse gebeten, dazu kommen noch die Inserat-Kampagnen.

-- Glaubauf Karl, Montag, 26. September 2011, 18:55