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Privatschulen#

Schulen, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (seit 1850 gesetzlich geregelt, Privatschulgesetz 1962) von jedem Staatsbürger, von Gebietskörperschaften, sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts und vor allem von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften errichtet werden können. In der Regel muss aus der Bezeichnung der Privatschulen der Schulerhalter erkennbar sein. Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht dürfen Zeugnisse mit gleichen Rechtswirkungen wie gleichartige öffentliche Schulen ausstellen.

Die Privatschulen haben für die Schulentwicklung in Österreich große Bedeutung. Besonders der Aufbau des berufsbildenden Schulwesens sowie die Schaffung qualifizierter schulischer Bildungsmöglichkeiten für Mädchen (frauenberufliche Lehranstalten) im 19. Jahrhundert ist großteils privaten Initiativen zu danken. Heute sind in Österreich 7 % aller Schulen privat, darunter vor allem die von der katholischen Kirche und ihren Orden geführten Schulen (2002/03: 251 Schulen mit 64.824 Schülern). Konfessionellen Privatschulen stehen seit 1972 die Lehrerdienstposten vollständig (schon ab 1962 zu 60 %) als Subvention zur Verfügung.


--> Historische Bilder zu Privatschulen (IMAGNO)